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Gemeinde: Straußfurt
▸
Gebietsveränderungen der Gemeinde
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Allgemeine Angaben, Zuordnungen
.
Schlüsselzuweisungen der kreisfreien Städte (für Gemeindeaufgaben) und kreisangehörigen Gemeinden
- Angaben zu den Landkreissummen inklusive ausgekämmter Gemeinden
- Einwohner Jahre 2013 bis 2022 zum 31.12. des vorvergangenen Jahres lt. § 30 Abs. 1 ThürFAG; ab 2023 zum 31.12. des vorvergangenen Jahres
bzw. im Durchschnitt des vorvergangenen Jahres sowie der vier davor liegenden Jahre lt. § 30 Abs. 1 i.V.m. § 8 Abs. 1 ThürFAG;
Jahr 2013 – Einwohner lt. Bevölkerungsfortschreibung auf der Grundlage des ZER (Zentrales Einwohnerregister);
ab 2014 – lt. Bevölkerungsfortschreibung auf der Grundlage des Zensus 2011
- Finanzausgleichsumlage wird im Ausgleichsjahr festgesetzt und im Folgejahr fällig (§ 29 ThürFAG)
Der Anteil der Schlüsselzuweisungen für die Aufgaben der Kindertagesbetreuung (§ 11 Abs. 1 Satz 2 ThürFAG) ist generell für alle Gemeinden
für die Jahre 2016/2017 mit 13,6 %, 2018 bis 2021 mit 20,5 % und 2022 bis 2024 mit 24,3 % bestimmt.
Merkmal
Einheit
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
Einwohner
Personen
1 769
1 805
1 781
1 766
1 793
1 766
1 742
2 089
2 105
2 100
2 110
2 100
Steuerkraftmesszahl
EUR
1 009 812
1 011 556
1 140 658
1 110 541
1 154 974
1 283 429
1 484 053
1 727 427
1 818 370
1 871 141
2 010 370
2 078 510
Bedarfsmesszahl
EUR
1 109 435
1 218 621
1 351 512
1 388 524
1 416 080
1 390 928
1 418 513
1 833 369
1 968 629
2 119 800
2 167 656
2 308 383
Schlüsselzuweisung
EUR
79 698
165 652
168 683
222 387
208 885
86 000
-
84 753
120 208
198 927
125 829
183 898
Finanzausgleichsumlage
EUR
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