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Gemeinde: Blankenhain, Stadt
▸
Gebietsveränderungen der Gemeinde
▸
Allgemeine Angaben, Zuordnungen
.
Schlüsselzuweisungen der kreisfreien Städte (für Gemeindeaufgaben) und kreisangehörigen Gemeinden
- Angaben zu den Landkreissummen inklusive ausgekämmter Gemeinden
- Einwohner Jahre 2013 bis 2022 zum 31.12. des vorvergangenen Jahres lt. § 30 Abs. 1 ThürFAG; ab 2023 zum 31.12. des vorvergangenen Jahres
bzw. im Durchschnitt des vorvergangenen Jahres sowie der vier davor liegenden Jahre lt. § 30 Abs. 1 i.V.m. § 8 Abs. 1 ThürFAG;
Jahr 2013 – Einwohner lt. Bevölkerungsfortschreibung auf der Grundlage des ZER (Zentrales Einwohnerregister);
ab 2014 – lt. Bevölkerungsfortschreibung auf der Grundlage des Zensus 2011
- Finanzausgleichsumlage wird im Ausgleichsjahr festgesetzt und im Folgejahr fällig (§ 29 ThürFAG)
Der Anteil der Schlüsselzuweisungen für die Aufgaben der Kindertagesbetreuung (§ 11 Abs. 1 Satz 2 ThürFAG) ist generell für alle Gemeinden
für die Jahre 2016/2017 mit 13,6 %, 2018 bis 2021 mit 20,5 % und 2022 bis 2024 mit 24,3 % bestimmt.
Merkmal
Einheit
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
Einwohner
Personen
6 616
6 493
6 467
6 404
6 355
6 406
6 411
6 455
6 440
6 502
6 542
6 616
Steuerkraftmesszahl
EUR
2 443 110
2 862 070
3 725 352
3 890 054
3 902 277
4 046 486
4 311 225
4 978 861
5 420 620
5 708 210
5 912 312
6 042 782
Bedarfsmesszahl
EUR
4 607 506
4 801 003
5 330 482
5 303 214
5 323 467
5 519 552
5 730 343
6 361 243
6 795 881
7 389 818
7 795 155
8 171 853
Schlüsselzuweisung
EUR
1 731 517
1 551 146
1 284 104
1 130 528
1 136 952
1 178 453
1 135 294
1 105 906
1 100 208
1 345 287
1 506 275
1 703 257
Finanzausgleichsumlage
EUR
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