Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls nach Geschlecht, Ergebnis des Verfahrens 2022: Kinder und Jugendliche mit den Geschlechtsangaben "divers" und "ohne Angabe" (nach § 22 Absatz 3 PStG) werden per Zufallsprinzip dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zugeordnet.
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