Klärschlammentsorgung aus der biologischen Abwasserbehandlung Darin enthalten ist auch die Entsorgung der von anderen Abwasserbehandlungsanlagen bezogenen Klärschlammmenge, jedoch nicht einbezogen ist die Abgabe an andere Abwasserbehandlungsanlagen. 1) nach Klärschlammverordnung (AbfKlärV). 2 ) z.B. Rekultivierung 3 ) z.B. Vererdung, Kompostierung, auch in eigenen Anlagen 4) soweit nach Abfallablagerungsverordnung ( AbfAblV ) noch zulässig. |