Empfänger und Personengemeinschaften mit Empfängern von Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel SGB XII) mit im Laufe des Berichtsjahres beendeter Leistungsgewährung nach ausgewählten Merkmalen in Thüringen 18 bis unter 251) Bei den Personengemeinschaften (bis 2014: Bedarfsgemeinschaften) handelt es sich um die Personen eines Haushaltes, für die eine gemeinsame Bedarfsberechnung erfolgt.
Hinweis: Ab Berichtjahr 2020 erfolgt die Veröffentlichung der Ergebnisse der Statistik der Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt unter Einsatz des Geheimhaltungsverfahrens der 5er-Rundung. 2012: Auf Grund verspäteter Lieferungen von Zu- und Abgangsmeldungen für die Quartale des Jahres 2012 seitens einiger weniger Sozialämter konnten nicht alle Daten verarbeitet werden. Es kommt somit im Jahr 2012 zu einer nicht quantifizierbaren Untererfassung.
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