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Gemeinde: Magdala, Stadt
▸
Gebietsveränderungen der Gemeinde
▸
Allgemeine Angaben, Zuordnungen
.
Schlüsselzuweisungen der kreisfreien Städte (für Gemeindeaufgaben) und kreisangehörigen Gemeinden
- Angaben zu den Landkreissummen inklusive ausgekämmter Gemeinden
- Einwohner Jahre 2013 bis 2022 zum 31.12. des vorvergangenen Jahres lt. § 30 Abs. 1 ThürFAG; ab 2023 zum 31.12. des vorvergangenen Jahres
bzw. im Durchschnitt des vorvergangenen Jahres sowie der vier davor liegenden Jahre lt. § 30 Abs. 1 i.V.m. § 8 Abs. 1 ThürFAG;
Jahr 2013 – Einwohner lt. Bevölkerungsfortschreibung auf der Grundlage des ZER (Zentrales Einwohnerregister);
ab 2014 – lt. Bevölkerungsfortschreibung auf der Grundlage des Zensus 2011
- Finanzausgleichsumlage wird im Ausgleichsjahr festgesetzt und im Folgejahr fällig (§ 29 ThürFAG)
Der Anteil der Schlüsselzuweisungen für die Aufgaben der Kindertagesbetreuung (§ 11 Abs. 1 Satz 2 ThürFAG) ist generell für alle Gemeinden
für die Jahre 2016/2017 mit 13,6 %, 2018 bis 2021 mit 20,5 % und 2022 bis 2024 mit 24,3 % bestimmt.
Merkmal
Einheit
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
Einwohner
Personen
1 977
1 952
1 960
1 995
1 997
2 033
2 014
2 005
2 029
2 019
2 011
2 005
Steuerkraftmesszahl
EUR
923 410
1 083 389
1 327 718
1 568 152
1 504 891
1 462 902
1 344 192
1 368 759
1 456 022
1 705 683
1 993 416
2 608 295
Bedarfsmesszahl
EUR
1 278 437
1 385 845
1 561 905
1 668 767
1 703 643
1 755 156
1 759 428
1 839 712
2 003 998
2 094 500
2 158 175
2 285 930
Schlüsselzuweisung
EUR
284 022
241 965
187 349
80 492
159 002
233 804
332 189
376 762
438 381
311 053
131 807
-
Finanzausgleichsumlage
EUR
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