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Gemeinde: Bad Klosterlausnitz
▸
Gebietsveränderungen der Gemeinde
▸
Allgemeine Angaben, Zuordnungen
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Schlüsselzuweisungen der kreisfreien Städte (für Gemeindeaufgaben) und kreisangehörigen Gemeinden
- Angaben zu den Landkreissummen inklusive ausgekämmter Gemeinden
- Einwohner Jahre 2013 bis 2022 zum 31.12. des vorvergangenen Jahres lt. § 30 Abs. 1 ThürFAG; ab 2023 zum 31.12. des vorvergangenen Jahres
bzw. im Durchschnitt des vorvergangenen Jahres sowie der vier davor liegenden Jahre lt. § 30 Abs. 1 i.V.m. § 8 Abs. 1 ThürFAG;
Jahr 2013 – Einwohner lt. Bevölkerungsfortschreibung auf der Grundlage des ZER (Zentrales Einwohnerregister);
ab 2014 – lt. Bevölkerungsfortschreibung auf der Grundlage des Zensus 2011
- Finanzausgleichsumlage wird im Ausgleichsjahr festgesetzt und im Folgejahr fällig (§ 29 ThürFAG); 2024 wurde noch nicht festgesetzt
Der Anteil der Schlüsselzuweisungen für die Aufgaben der Kindertagesbetreuung (§ 11 Abs. 1 Satz 2 ThürFAG) ist generell für alle Gemeinden
für die Jahre 2016/2017 mit 13,6 %, 2018 bis 2021 mit 20,5 % und 2022 bis 2024 mit 24,3 % bestimmt.
Merkmal
Einheit
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
Einwohner
Personen
3 495
3 596
3 537
3 501
3 542
3 526
3 472
3 454
3 405
3 399
3 423
3 406
Steuerkraftmesszahl
EUR
1 359 910
1 382 073
1 566 658
1 639 251
1 725 199
1 818 470
1 960 131
2 163 983
2 244 604
2 307 231
2 421 449
2 581 996
Bedarfsmesszahl
EUR
2 164 201
2 379 598
2 632 279
2 629 393
2 680 515
2 755 893
2 722 059
2 935 907
3 074 646
3 203 636
3 438 612
3 632 844
Schlüsselzuweisung
EUR
643 433
798 020
852 497
792 114
764 252
749 939
609 542
617 539
664 034
717 124
813 731
840 679
Finanzausgleichsumlage
EUR
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