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Gemeinde: Crossen an der Elster
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Gebietsveränderungen der Gemeinde
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Allgemeine Angaben, Zuordnungen
.
Schlüsselzuweisungen der kreisfreien Städte (für Gemeindeaufgaben) und kreisangehörigen Gemeinden
- Angaben zu den Landkreissummen inklusive ausgekämmter Gemeinden
- Einwohner Jahre 2013 bis 2022 zum 31.12. des vorvergangenen Jahres lt. § 30 Abs. 1 ThürFAG; ab 2023 zum 31.12. des vorvergangenen Jahres
bzw. im Durchschnitt des vorvergangenen Jahres sowie der vier davor liegenden Jahre lt. § 30 Abs. 1 i.V.m. § 8 Abs. 1 ThürFAG;
Jahr 2013 – Einwohner lt. Bevölkerungsfortschreibung auf der Grundlage des ZER (Zentrales Einwohnerregister);
ab 2014 – lt. Bevölkerungsfortschreibung auf der Grundlage des Zensus 2011
- Finanzausgleichsumlage wird im Ausgleichsjahr festgesetzt und im Folgejahr fällig (§ 29 ThürFAG)
Der Anteil der Schlüsselzuweisungen für die Aufgaben der Kindertagesbetreuung (§ 11 Abs. 1 Satz 2 ThürFAG) ist generell für alle Gemeinden
für die Jahre 2016/2017 mit 13,6 %, 2018 bis 2021 mit 20,5 % und 2022 bis 2024 mit 24,3 % bestimmt.
Merkmal
Einheit
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
Einwohner
Personen
1 703
1 710
1 685
1 623
1 581
1 564
1 528
1 510
1 515
1 545
1 541
1 607
Steuerkraftmesszahl
EUR
788 238
832 707
1 146 069
1 135 206
1 230 011
1 110 645
1 209 329
1 285 664
1 460 435
1 483 186
1 513 398
1 418 116
Bedarfsmesszahl
EUR
1 035 334
1 117 024
1 239 529
1 168 926
1 139 356
1 139 288
1 128 603
1 176 768
1 280 085
1 454 501
1 543 356
1 719 235
Schlüsselzuweisung
EUR
197 676
227 454
74 768
26 976
-
22 914
-
-
-
-
23 966
240 895
Finanzausgleichsumlage
EUR
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