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Gemeinde: Schwallungen
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Gebietsveränderungen der Gemeinde
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Allgemeine Angaben, Zuordnungen
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Schlüsselzuweisungen der kreisfreien Städte (für Gemeindeaufgaben) und kreisangehörigen Gemeinden
- Angaben zu den Landkreissummen inklusive ausgekämmter Gemeinden
- Einwohner Jahre 2013 bis 2022 zum 31.12. des vorvergangenen Jahres lt. § 30 Abs. 1 ThürFAG; ab 2023 zum 31.12. des vorvergangenen Jahres
bzw. im Durchschnitt des vorvergangenen Jahres sowie der vier davor liegenden Jahre lt. § 30 Abs. 1 i.V.m. § 8 Abs. 1 ThürFAG;
Jahr 2013 – Einwohner lt. Bevölkerungsfortschreibung auf der Grundlage des ZER (Zentrales Einwohnerregister);
ab 2014 – lt. Bevölkerungsfortschreibung auf der Grundlage des Zensus 2011
- Finanzausgleichsumlage wird im Ausgleichsjahr festgesetzt und im Folgejahr fällig (§ 29 ThürFAG); 2024 wurde noch nicht festgesetzt
Der Anteil der Schlüsselzuweisungen für die Aufgaben der Kindertagesbetreuung (§ 11 Abs. 1 Satz 2 ThürFAG) ist generell für alle Gemeinden
für die Jahre 2016/2017 mit 13,6 %, 2018 bis 2021 mit 20,5 % und 2022 bis 2024 mit 24,3 % bestimmt.
Merkmal
Einheit
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
Einwohner
Personen
2 515
2 456
2 397
2 360
2 368
2 355
2 341
2 271
2 269
2 260
2 273
2 249
Steuerkraftmesszahl
EUR
915 265
1 033 911
1 268 727
1 271 778
1 491 236
1 584 474
1 686 881
1 835 609
1 885 270
1 957 631
2 041 974
2 164 579
Bedarfsmesszahl
EUR
1 504 380
1 571 192
1 742 682
1 670 596
1 732 123
1 786 772
1 855 362
1 916 471
2 081 698
2 238 510
2 326 708
2 415 118
Schlüsselzuweisung
EUR
471 292
429 825
379 164
319 054
192 709
161 839
134 785
64 690
157 143
224 704
227 787
200 432
Finanzausgleichsumlage
EUR
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