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Gemeinde: Heldburg, Stadt

seit 01.01.2019

▸  Gebietsveränderungen der Gemeinde
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Schlüsselzuweisungen der kreisfreien Städte (für Gemeindeaufgaben) und kreisangehörigen Gemeinden  » Gesamttabelle  » Definitionen  » Ansprechpartner
- Angaben zu den Landkreissummen inklusive ausgekämmter Gemeinden
- Einwohner Jahre 2013 bis 2022 zum 31.12. des vorvergangenen Jahres lt. § 30 Abs. 1 ThürFAG; ab 2023 zum 31.12. des vorvergangenen Jahres
bzw. im Durchschnitt des vorvergangenen Jahres sowie der vier davor liegenden Jahre lt. § 30 Abs. 1 i.V.m. § 8 Abs. 1 ThürFAG;
Jahr 2013 – Einwohner lt. Bevölkerungsfortschreibung auf der Grundlage des ZER (Zentrales Einwohnerregister);
ab 2014 – lt. Bevölkerungsfortschreibung auf der Grundlage des Zensus 2011
- Finanzausgleichsumlage wird im Ausgleichsjahr festgesetzt und im Folgejahr fällig (§ 29 ThürFAG)
Der Anteil der Schlüsselzuweisungen für die Aufgaben der Kindertagesbetreuung (§ 11 Abs. 1 Satz 2 ThürFAG) ist generell für alle Gemeinden
für die Jahre 2016/2017 mit 13,6 %, 2018 bis 2021 mit 20,5 % und 2022 bis 2024 mit 24,3 % bestimmt.
 MerkmalEinheit201320142015201620172018201920202021202220232024
Liniengrafik » Gesamttabelle EinwohnerPersonen      3 4703 4483 4043 3743 4103 389
Liniengrafik » Gesamttabelle Steuerkraftmesszahl EUR      2 045 4552 417 2222 701 2542 648 0752 713 7042 610 800
Liniengrafik » Gesamttabelle Bedarfsmesszahl EUR      3 014 7403 130 3593 272 3883 483 0683 709 3753 813 287
Liniengrafik » Gesamttabelle Schlüsselzuweisung EUR       775 428 570 509 456 907 667 994 796 537 961 989
Liniengrafik » Gesamttabelle FinanzausgleichsumlageEUR      ------

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