Hinweis: Ab Berichtjahr 2020 erfolgt die Veröffentlichung der Ergebnisse der Empfänger von Leistungen nachdem Asylbewerberleistungsgesetz unter Einsatz des Geheimhaltungsverfahrens der 5er-Rundung.31.12.2016: Bei den Daten handelt es sich um eine Untererfassung der Empfänger in Aufnahmeeinrichtungen, da die Daten der entsprechenden Berichtsstelle fehlen.
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