1) Empfänger: am 31.12.2) Bruttoausgaben: Ab 2017 werden die Ausgaben und Einnahmen für diese Hilfeart nicht mehr im Rahmen der Statistik der Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe nach dem SGB XII erfasst.3) Empfänger: ohne Mehrfachzählungen4) Unmittelbar vom örtlichen Träger der Sozialhilfe erbrachte Leistungen.5) Erstattungen an Krankenkassen für die Übernahme der Krankenbehandlung können nicht nach Ort der Leistungsgewährung nachgewiesen werden.6) 2017: Ohne Empfänger von Hilfe zur Pflege nach dem 7. Kapitel SGB XII, für die kein abgeschlossenes Verfahren zur Ermittlung und Feststellung des Pflegegrades vorliegt. Hiervon betroffen sind acht Personen.
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