Angaben zu den Steuerkraftzahlen basieren auf dem Durchschnitt der Daten des vorvergangenen Jahres und der zwei davor liegenden Jahre (lt. § 11 Abs. 3 ThürFAG)Einwohner zum 31.12. des vorvergangenen JahresSteuerkraftzahl der Gewerbesteuer abzüglich Gewerbesteuerumlage
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