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Einkommens- und Verbrauchsstichprobe

Ziele und Aufgaben

Was ist die Einkommmens- und Verbrauchsstichprobe (EVS)?

Die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) ist die größte freiwillige Haushaltserhebung der amtlichen Statistik. Sie wird alle fünf Jahre durchgeführt, zuletzt 2023. Durch die EVS erfährt man, wie viel Geld den Haushalten in Deutschland zur Verfügung steht und wofür sie es ausgeben.

Welche Aufgaben hat die EVS und wofür werden die Ergebnisse genutzt?

Die Einkommens- und Verbrauchs­stichprobe (EVS) ist die größte, freiwillige Befragung der amtlichen Statistik in Deutschland. Sie wird seit 1962/63 alle fünf Jahre durchgeführt, zuletzt 2023. Dabei befragen die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder rund 80 000 private Haushalte zu ihren Einnahmen und Ausgaben, ihrem Geld- und Immobilien­vermögen, ihren Wohn-verhältnissen und ihrer Ausstattung mit ausgewählten Ge­brauchs­gütern. So liefert die EVS einen tiefen Einblick in die Einkommen und Ausgaben­strukturen der privaten Haushalte und zeichnet ein differenziertes Bild der Lebens­bedingungen der Bevölkerung in Deutschland.

Für politische und gesell­schaftliche Ent­scheidungen braucht es zuverlässige Daten. Die Daten der EVS zeigen, wofür die Men­schen in Deutsch­land ihr Geld ausgeben. Die Ergeb­nisse zum Konsum-verhalten der Bevöl­kerung bilden eine wichtige Grund­lage zum Beispiel für die Fest­setzung von finanziellen Unter­stützungs­leistungen für Kinder und Erwachsene wie Hartz IV oder für die Berechnung der Inflations­rate.

Die EVS wird als sogenannte Quoten­stichprobe durchgeführt, um das Leben der Menschen in Deutschland repräsentativ ab­zu­bil­den. Die statistischen Ämter achten darauf, dass aus jeder Bevölkerungs­gruppe genügend Haushalte teil­nehmen: Von Gering- bis Gut­ver­dienenden und von Allein­stehenden bis Groß­familien. So wird ein breiter Quer­schnitt der Bevölkerung berück­sichtigt. Die Teilnahme an der EVS ist freiwillig.

Zu welchen Themen werden im Einzelnen Angaben erhoben?

Ob per App oder "auf Papier" - bei der EVS machen die Teilnehmenden Angaben zum Beispiel zu ihrer Haushaltszusammensetzung, Wohnsituation, Ausstattung mit bestimmten Gebrauchsgütern, sowie ihrer Einkommens- und Vermögenssituation. Jedes Haushaltsmitglied ab 16 Jahren macht zudem Angaben zum Beispiel zur beruflichen oder schulischen Situation sowie zum eigenen Einkommen.

Kernstück der EVS sind Informationen über die Ausgaben von Haushalten. Daher geben die Teilnehmenden drei Monate lang an, wofür sie wieviel Geld ausgeben. Dabei kann jedes Haushaltsmitglied ab 16 Jahren die eigenen Ausgaben zum Beispiel für Lebensmittel, Bekleidung und Freizeit festhalten oder eine Person dokumentiert die Ausgaben für mehrere beziehungsweise alle Haushaltsmitglieder. Ein zufällig ausgewähltes Fünftel der Haushalte erfasst darüber hinaus zwei Wochen lang detailliert die gekauften Mengen und Ausgaben von Nahrungsmitteln, Getränken und Tabakwaren. Dies ist wichtig, um den Anteil unterschiedlicher Nahrungsmittel wie Obst und Gemüse, Milchprodukte, Fleischwaren und Getränke bestimmen zu können. So können bei Preisveränderungen die Auswirkungen auf die Konsumausgaben der Bevölkerung genau bestimmt werden.

Wenn Sie genau wissen wollen, wie die Fragen lauten, schauen Sie in die entsprechenden Musterfragebögen.

Und wenn Sie jetzt wissen möchten, wie hoch Ihre Ausgaben im Verhältnis zum durch­schnittlichen Haushalt in Deutschland sind, geht das dank der EVS. Nutzen Sie einfach unseren inter­aktiven Konsumvergleich.

Oder schauen Sie sich die Ergebnisse der letzten EVS 2018 an.

Welche gesetzlichen Regelungen (Rechtsgrundlagen) gibt es?

Die Rechtsgrundlage ist das Gesetz über die Statistik der Wirtschafts­rechnungen privater Haushalte (PrHaushStatG) in Verbindung mit dem Bundes­statistik­gesetz (BStatG).

Wie bei allen amtlichen Befragungen haben Datenschutz und Geheimhaltung für die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder oberste Priorität. Die Datenschutzbestimmungen werden strengstens eingehalten. Das heißt, alle Angaben werden streng vertraulich behandelt und nur für statistische Zwecke verwendet. Die Angaben werden ohne Namen und Anschrift ausgewertet und auf die ganze Bevölkerung hochgerechnet.




Weiterführende Informationen über die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe auf der Internetseite des Statistischen Bundesamtes  .

© Thüringer Landesamt für Statistik, Europaplatz 3, 99091 Erfurt – Postfach 90 01 63, 99104 Erfurt