Die Rechtsgrundlage ist das Gesetz über die Statistik der Wirtschaftsrechnungen privater Haushalte (PrHaushStatG) in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BStatG).
Weiterführende Informationen über die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe auf der Internetseite des Statistischen Bundesamtes .