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Einkommens- und Verbrauchsstichprobe

Rechtsgrundlagen

Die Rechtsgrundlage ist das Gesetz über die Statistik der Wirtschafts­rechnungen privater Haushalte (PrHaushStatG) in Verbindung mit dem Bundes­statistik­gesetz (BStatG).




Weiterführende Informationen über die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe auf der Internetseite des Statistischen Bundesamtes  

Das Thüringer Landesamt für Statistik in den sozialen Netzwerken:

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