Auszubildende1) zum Pflegefachmann/zur Pflegefachfrau nach ausgewählten Merkmalen
in Thüringen
1) nach der Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV)
2) Personen mit den Geschlechtsangaben "divers" und "ohne Angabe" (nach § 22 Abs. 3 PStG) werden in Geheimhaltungsfällen per Zufallsprinzip dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zugeordnet.