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Empfänger und Personengemeinschaften mit Empfängern von Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel SGB XII) nach ausgewählten Merkmalen
in Thüringen
1) Bei den Personengemeinschaften (bis 2014: Bedarfsgemeinschaften) handelt es sich um die Personen eines Haushaltes, für die eine gemeinsame Bedarfsberechnung erfolgt.
Hinweis: Ab Berichtjahr 2020 erfolgt die Veröffentlichung der Ergebnisse der Statistik der Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt unter Einsatz des Geheimhaltungsverfahrens der 5er-Rundung.