Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII ab 2020
in Thüringen
Hinweis: Die Veröffentlichung der Ergebnisse der Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII erfolgt unter Einsatz des Geheimhaltungsverfahrens der 5er-Rundung.
Ab dem Berichtsjahr 2020 wurde die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (6. Kapitel SGB XII) in das SGB IX überführt und in einer separaten Tabelle veröffentlicht.
1 ) ohne Mehrfachzählungen
2 ) Unmittelbar vom örtlichen Träger der Sozialhilfe erbrachte Leistungen