Quelle: Thüringer Landesamt für Statistik, Pflegestatistik; Bevölkerungsfortschreibung; Grundlage der Fortschreibung der Bevölkerungszahl ist ab dem Berichtsjahr 2011 die Datenbasis des Zensus 2011 mit Stichtag 9.5.2011.1) Empfänger von teilstationärer Pflege erhalten in der Regel auch Pflegegeld oder ambulante Pflege und sind somit in der Zahl dieser Pflegebedürftigen bereits enthalten. Um Mehrfachzählungen bei den Pflegebedürftigen insgesamt zu vermeiden, bleiben die Empfänger von teilstationärer Pflege deshalb beginnend ab 2009 hier unberücksichtigt. Ab dem Jahr 2017 erhalten die Empfänger von teilstationärer Pflege des Pflegegrades 1 kein Pflegegeld und werden in der Summierung der Pflegebedürftigen insgesamt berücksichtigt. ( In den Pflegegraden 2 - 5 erhalten sie in der Regel auch Pflegegeld oder ambulante Pflege. Sie sind dadurch bereits bei der Zahl der Pflegebedürftigen erfasst. )Ab 2019 können erstmals Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 mit ausschließlich Leistungen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag bzw. ohne Leistungen der ambulanten Pflege-/Betreuungsdienste oder Pflegeheime erfasst werden.
Gebietsstand: 31.12. des jeweiligen Jahres
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