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Erzieherische Hilfe, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen und Hilfe für junge Volljährige nach Kreisen
in Thüringen

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1) Beginnend mit dem Berichtsjahr 2007 wurden die Erhebungen über erzieherische Hilfen auf der Basis von gesetzlichen Änderungen neu konzipiert. Somit wurde ab 2007 auch die Hilfe nach § 27 SGB VIII erhoben. Für die Vorjahre liegen nur Angaben zu den Ausgaben und Einnahmen der öffentlichen Jugendhilfe vor.

Gebietsstand: 31.12.2016

 Am 31.12. andauernde HilfenBeendete HilfenDurch-
schnittliche Dauer bei beendeter Hilfe
AnzahlMonate
Saalfeld-Rudolstadt
» Zeitreihe
 
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» Zeitreihe
 
§ 271) Hilfe zur Erziehung323
§ 28 Erziehungsberatung4246085
§ 29 Soziale Gruppenarbeit---
§ 30 Einzelbetreuung (Erziehungsbeistand/Betreuungshelfer)1032
§ 31 Sozialpädagogische  Familienhilfe613615
§ 32 Erziehung in einer Tagesgruppe15722
§ 33 Vollzeitpflege921444
§ 34 Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform903414
§ 34     darunter Heimerziehung (ab 2007: in einer Mehrgruppeneinrichtung)793014
§ 35 Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung218
§ 35a Eingliederungshilfe für  seelisch behinderte junge Menschen23119

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