Quelle: Bundesagentur für Arbeit Hinweise: Ab 2010 werden Personen mit dem Vorliegen einer Zusicherung einer Gleichstellung nicht mehr zu den Schwerbehinderten gezählt, aus dem Grund sind Vergleiche mit den Vorjahren nur eingeschränkt möglich. Die gemeldeten Arbeitsstellen werden ohne zugelassene kommunale Träger ausgewiesen. Ab Januar 2013 wurde die Kennziffer "gemeldete Arbeitsstellen" für Thüringen und deren Kreise überarbeitet, diese Daten werden einschließlich der Kooperationspartner ausgewiesen, ein Vergleich der Werte mit den davor liegenden Jahren ist somit nicht möglich. Die zugelassenen kommunalen Träger sind seit Januar 2005 die kreisfreie Stadt Jena (Agentur für Arbeit Jena) und der Landkreis Eichsfeld (Agentur für Arbeit Nordhausen). Seit Januar 2012 gehören außerdem zu den zugelassenen kommunalenTrägern der Landkreis Greiz (Agentur für Arbeit Altenburg-Gera)und der Landkreis Schmalkalden-Meiningen (Agentur für Arbeit Suhl). Revisionsstand: Oktober 2014 der Arbeitslosen und Arbeitslosenquoten 2007 bis 2014
Gebietsstand: 1.1.2021
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