Betriebe von Unternehmen mit im Allgemeinen 20 und mehr Beschäftigten1) Enthält Doppelzählungen, soweit Energieträger als Brennstoffe zur Stromerzeugung in eigenen Anlagen eingesetzt werden.2) sonstige Mineralölerzeugnisse, hergestellte Gase und sonstige Energieträger
Gebietsstand: 31.12.2007
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