1) Empfänger von teilstationärer Pflege erhalten in der Regel auch Pflegegeld oder ambulante Pflege und sind somit in der Zahl dieser Pflegebedürftigen bereits enthalten. Um Mehrfachzählungen bei den Pflegebedürftigen insgesamt zu vermeiden, bleiben die Empfänger von teilstationärer Pflege deshalb hier unberücksichtigt.2) bezogen auf die Fortschreibung auf Basis des Zensus 2011 am 31.12. des Jahres3) Ausgewiesen werden hier nur Empfängervon Pflegegeld, die nicht bereits bei der ambulanten Pflege bzw. vollstationären Dauerpflege bzw. Kurzzeitpflege berücksichtigt worden sind. Stichtag ist hier der 31.12. des Jahres.
Gebietsstand: 31.12.2015
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