Darin enthalten ist auch die Entsorgung der von anderen Abwasserbehandlungsanlagen bezogenen Klärschlammmenge, jedoch nicht einbezogen ist die Abgabe an andere Abwasserbehandlungsanlagen.1) nach Klärschlammverordnung (AbfKlärV).2 ) z.B. Rekultivierung3 ) z.B. Vererdung, Kompostierung, auch in eigenen Anlagen4) soweit nach Abfallablagerungsverordnung ( AbfAblV ) noch zulässig.
Gebietsstand: 31.12.2022
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