1) Erhebung 3-jährlich2) Der Berichtskreis umfasst Betriebe, die im Berichtsjahr entweder mindestens 2 000 Kubikmeter Wasser gewinnen oder mindestens 10 000 Kubikmeter Wasser beziehen oder mindestens 2 000 Kubikmeter Wasser oder Abwasser direkt in Gewässer einleiten. 3) "Eigengewinnung" plus "Bezug aus dem öffentlichen Netz" plus "Bezug von anderen Betrieben, Einichtungen und Verbänden" minus "Abgabe von ungenutztem Wasser an Dritte". 4) Betriebseigenes Abwasser und von anderen Betrieben zugeleitetes Abwasser (einschließlich Übernahme von kommunalem Abwasser). Ohne ungenutztes Wasser.
Gebietsstand: 31.12.2022
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