1) bezogen auf den Frischwasserbezug 2) z.B. Grundentgelt (Grundgebühr) bzw. Entgeltpauschale3 ) Gültig ab 2014: In den Fällen, in denen pro Gemeinde mehrere Unternehmen mit unterschiedlichen Entgelten tätig sind, wird ein ungewichtetes durchschnittliches Entgelt auf Gemeindeebene gebildet. Oberhalb der Gemeindeebene werden nach Einwohnerzahlen gewichtete Mittelwerte gebildet. Bei der Mittelwertberechnung werden ausschließlich Gemeinden berücksichtigt, die die entsprechende Entgeltkomponente erheben.
Gebietsstand: 1.1.2022
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