1 Deckungsquote im engeren Sinne: Anteil des zur Verteilung verfügbaren Betrages an den quotenberechtigten Forderungen.2 Deckungsquote im weiteren Sinne: Anteil der Summe aus den befriedigten Absonderungsrechten und dem zur Verteilung verfügbaren Betrag an den Forderungen. Die Forderungen entsprechen der Summe aus quotenberechtigten Forderungen und den befriedigten Absonderungsrechten. Nicht befriedigte Absonderungsrechte sind in den quotenberechtigten Forderungen enthalten.3 Verluste: Differenz zwischen den quotenberechtigten Forderungen und dem zur Verteilung verfügbaren Betrag.
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