1 Die Anzahl der Arbeitnehmer/innen ist nicht bei allen Insolvenzverfahren bekannt. Die nachgewiesene Anzahl der Arbeitnehmer/innen ist daher unvollständig.2 Nur Verfahren, bei denen aufgrund der Art der Beendigung des Verfahrens eine Angabe zur Vorfinanzierung von Insolvenzgeld möglich ist.
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