Die nach DDR - Recht verurteilten Gefangenen wurden den nach bundesdeutschem Recht gültigen Hauptdeliktgruppen zugeordnet.1) einschließlich Jugendstrafe bei Verurteilten, die gem. § 89b JGG aus dem Jugendstrafvollzug ausgenommen sind2) einschließlich Freiheitsstrafe bei Verurteilten, die gem. § 114 JGG in der Jugendstrafanstalt vollzogen wird
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