Die Grundgesamtheit der auskunftspflichtigen Unternehmen für die vierteljährliche Personenverkehrsstatistik unterscheidet sich von der Grundgesamtheit der auskunftspflichtigen Unternehmen für die jährliche Personenverkehrsstatistik.*) Unternehmen, die mindestens 250.000 Fahrgäste im Jahr der letzten Totalerhebung befördert haben. - Ohne Schienenfernverkehr. 1) Mehrfachangaben nach Verkehrsarten/Verkehrsmitteln möglich.2) Werden während einer Fahrt mehrere Verkehrsmittel eines Unternehmens von einem Fahrgast benutzt, so ist die addierte Fahrgastzahl nach Verkehrsmitteln (Verkehrsmittelfahrten) höher als die Fahrgastzahl im Liniennahverkehr zusammen (Unternehmensfahrten).
▴ nach oben nach oben