Anschlussrechnung auf Basis der 3. regionalisierten Bevölkerungsvorausberechnung und der Pflegestatistik 2021.Abweichungen in den Summen erklären sich aus dem Runden von Einzelwerten. 1) einschließlich durch ambulante Betreuungsdienste versorgte Pflegebdürftige (bei parallelem Bezug von Leistungen eines ambulantenPflegedienstes und eines ambulanten Betreuungsdienstes kann es zu Doppelzählungen kommen) 2) Empfänger von vollstationärer Pflege und Empfänger von teilstationärer Pflege des Pflegegrades 1. Diese erhalten kein Pflegegeld undwerden in der Summierung der Pflegebedürftigen insgesamt berücksichtigt. (In den Pflegegraden 2 - 5 erhalten sie in der Regel auchPflegegeld oder ambulante Pflege. Sie sind dadurch bereits bei der Zahl der Pflegebedürftigen erfasst.)3) ohne Empfänger von Pflegegeld, die bereits bei der ambulanten bzw. stationären Pflege berücksichtigt wurden; inklusive Pflegebedürftigedes Pflegegrades 1 – mit ausschließlich Leistungen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag bzw. ohneLeistungen der ambulanten Pflege-/Betreuungsdienste oder Pflegeheime.
Gebietsstand: 31.12.2021
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