1) berechnet als Differenz zwischen dem Jahr der Rechtskraft des Scheidungsurteils und dem Jahr der EheschließungAb dem Berichtsjahr 2019 sind auch gleichgeschlechtliche Ehescheidungen enthalten. Zudem wurde die Berechnung der Ehedauer auf ein genaueres Berechnungsverfahren umgestellt. Dies kann die Vergleichbarkeit der Daten mit den Vorjahren einschränken.
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