Beim langfristigen Vergleich sind die Veränderungen im Staatsangehörigkeitsrecht (insbesondere die seit dem 1. August 1999 in Kraft gesetzten) zu beachten.Aus Gründen der Geheimhaltung werden ab dem Berichtsjahr 2018 alle Einzelzahlen einem statistischen Rundungsverfahren unterzogen. Das Ergebnis der Summierung der Einzelzahlen kann deshalb geringfügig von der Endsumme abweichen.
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