Landgericht - Die Eingänge im Jahre 1993 enthalten auch früher eingegangene Verfahren, soweit sie am 31.12.1992 noch nicht erledigt waren. Oberlandesgericht - Bis zum 31.8.1993 fielen diese Verfahren in die Zuständigkeit des Bezirksgerichtes Erfurt; die Erfassung erfolgte bereits gesondert.
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