Die Grundgesamtheit der auskunftspflichtigen Unternehmen für die vierteljährliche Personenverkehrsstatistik unterscheidet sich von der Grundgesamtheit der auskunftspflichtigen Unternehmen für die jährliche Personenverkehrsstatistik.*) Unternehmen, die mindestens 250.000 Fahrgäste im Jahr der letzten Totalerhebung befördert haben. - Ohne Schienenfernverkehr. 4. Vierteljahr 2020: Die durch die Corona-Pandemie bedingten realen Rückgänge der Verkehrsleistung, insbesondere ab März 2020, konnten von einzelnen Unternehmen nicht ausreichend abgebildet werden. Hier kann es zu nachträglichen Korrekturen kommen.
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