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Definitionen und Erläuterungen

Gliederung nach dem Alphabet

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Dieser Katalog mit Erläuterungen von Begriffen, die in der amtlichen Statistik verwendet werden, wird ständig weiter vervollständigt und verbessert.
Einzelne Begriffe können je nach Sachgebiet inhaltlich unterschiedliche Bedeutungen annehmen.

ABCDEFGHIJKLMNOPQRSTUVWZ

BegriffSachgebietErläuterung
RäumeDie Zahl der Räume umfasst alle Wohn-, Ess- und Schlafzimmer und andere separate Räume ( z. B. bewohnbare Keller- und Bodenräume ) von mindestens 6 m² Größe sowie abgeschlossene Küchen unabhängig von deren Größe. Bad, Toilette, Flur und Wirtschaftsräume werden grundsätzlich nicht mitgezählt. Ein Wohnzimmer mit einer Essecke, Schlafnische oder Kochnische ist als ein Raum zu zählen. Dementsprechend bestehen Wohnungen, in denen es keine bauliche Trennung der einzelnen Wohnbereiche gibt ( z. B. sogenannte „Loftwohnungen“ ) aus nur einem Raum.
RauminhaltGebäude und Wohnen
Rauminhalt ist das von den äußeren Begrenzungsflächen eines Gebäudes eingeschlossene Volumen (Bruttorauminhalt); d.h. das Produkt aus der überbauten Fläche und der anzusetzenden Höhe. Es umfasst auch den Rauminhalt der Konstruktionen.
RealschulabschlussBildung und Kultur
Der Realschulabschluss wird nach erfolgreichem Besuch der Klassenstufe 10 und bestandener Prüfung erworben. Dem Schüler am Gymnasium wird eine dem Realschulabschluss gleichwertige Schulbildung bescheinigt, wenn er am Ende der Klassenstufe 10 erfolgreich an der besonderen Leistungsfeststellung teilgenommen hat und den Versetzungsbestimmungen genügt.
RealsteueraufbringungskraftFinanzen der öffentlichen Haushalte
Die Realsteueraufbringungskraft gibt an, wie hoch das Realsteueristaufkommen in den einzelnen Gemeinden gewesen wäre, wenn alle Gemeinden bei jeder der einzelnen Realsteuerarten den gewogenen landesdurchschnittlichen Hebesatz angewandt hätten.
RealsteuernFinanzen der öffentlichen Haushalte
Realsteuern (auch Objekt- oder Sachsteuern genannt) sind Steuern, die auf einzelnen Vermögensgegenständen lasten. Sie werden bei denjenigen erhoben, denen die Gegenstände zuzurechnen sind. Zu den Realsteuern zählen die Grundsteuern (Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe, Grundsteuer B für bebaute und unbebaute Grundstücke) und die Gewerbesteuer (brutto). Das Aufkommen aus Realsteuern steht nach Art. 106 Abs. 6 GG grundsätzlich den Gemeinden zu.
Rechnerische Zahl der VollzeitstellenÖffentliche Sozialleistungen
Dabei handelt es sich um eine rechnerische Größe. Sie gibt die Zahl der Beschäftigten an, die sich fiktiv ergibt, wenn das gesamte Arbeitsvolumen ausschließlich auf Vollzeitarbeitskräfte verteilt würde. Beginnend ab Stichtag 1.3.2010 werden nebenberuflich tätige Personen in die Berechnung einbezogen. Für eine Vollzeitstelle werden in dieser Statistik 39 Wochenstunden angesetzt. Berücksichtigt wurde der Beschäftigungsumfang im ersten und zweiten Arbeitsbereich (ab 2011).
Rechtliche EinheitUnternehmen, Gewerbeanzeigen, Insolvenzen
Eine Rechtliche Einheit wird in der amtlichen Statistik als kleinste rechtlich selbstständige Einheit definiert, die aus handels- bzw. steuerrechtlichen Gründen Bücher führt. Ferner muss die Rechtliche Einheit eine jährliche Feststellung des Vermögensbestandes bzw. des Erfolgs der wirtschaftlichen Tätigkeit vornehmen. Hierzu zählt auch die Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit.
RegelinsolvenzverfahrenUnternehmen, Gewerbeanzeigen, Insolvenzen
Ein Regelinsolvenzverfahren kommt für Unternehmen, für natürliche Personen mit unternehmerischer Tätigkeit, für Nachlässe oder sonstige besondere Arten von Insolvenzverfahren in Betracht. Hierzu gehören auch ehemals selbständig Tätige, deren Verhältnisse nicht überschaubar sind (d.h. mehr als 19 Gläubiger oder mit Verbindlichkeiten durch Arbeitsverhältnisse). Die am 1. Dezember 2001 in Kraft getretene Änderung der Insolvenzordnung bestimmt, dass Kleingewerbetreibende nicht mehr ein Verbraucherinsolvenzverfahren, sondern ein Regelinsolvenzverfahren durchlaufen müssen.
RegelinsolvenzverfahrenDiese Verfahrensart kommt für Unternehmen in Betracht. Außerdem findet es Anwendung bei solchen Personen, die wirtschaftlich tätig sind. Dazu gehören u. a. auch die persönlich haftende Gesellschafterin bzw. der Gesellschafter einer OHG oder die Mehrheits-gesellschafterin bzw. der Mehrheitsgesellschafter einer Kapitalgesellschaft. Darüber hinaus kommt das Regelinsolvenzverfahren auch bei ehemals selbstständig Tätigen zur Anwendung, deren Vermögensverhältnisse als nicht überschaubar eingestuft werden oder bei denen Verbindlichkeiten aus Arbeitsverhältnissen bestehen. Vermögensverhältnisse gelten als nicht überschaubar, wenn der Schuldner zu dem Zeitpunkt, zu dem der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt wird, mindestens 20 Gläubiger hat.
RegelleistungenÖffentliche Sozialleistungen
Sie werden entweder als Grundleistungen oder in besonderen Fällen in Form von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt gewährt.
RegelsatzÖffentliche Sozialleistungen
Es ist der für den Antragsteller maßgebliche Regelsatz gemäß § 28 SGB XII.
RegelschuleBildung und Kultur
Die Regelschule mit den Klassenstufen 5 bis 10 vermittelt eine allgemeine und berufsvorbereitende Bildung und schafft die Voraussetzung für eine qualifizierte berufliche Tätigkeit oder den Übergang in weiterführende Bildungsgänge. Die Schüler erwerben mit dem erfolgreichen Besuch der Klassenstufe 9 den Hauptschulabschluss. Der Qualifizierende Hauptschulabschluss wird nach erfolgreichem Besuch der Klassenstufe 9 oder eines zehnten Schuljahrs und bestandener Prüfung erworben. Der Realschulabschluss wird nach erfolgreichem Besuch der Klassenstufe 10 und bestandener Prüfung erworben.
Regionale Gliederung - AsylbewerberleistungenÖffentliche Sozialleistungen
Der regionale Nachweis der Empfänger von Regelleistungen bezieht sich auf den Sitz des Trägers zum jeweiligen Stichtag
Regionale Gliederung - JugendarbeitÖffentliche Sozialleistungen
Bei der Darstellung nach dem Sitz des Trägers spiegeln die Ergebnisse die Angebote und deren Teilnehmende bzw. Stammbesucher wider, die von Trägern mit Sitz in den entsprechenden kreisfreien Städten und Landkreisen durchgeführt wurden. Dabei ist es unerheblich, ob die Angebote in der jeweiligen kreisfreien Stadt bzw. dem Landkreis durchgeführt wurden. Die Summe der Kreisergebnisse ergibt das Ergebnis für Thüringen.
Regionale Gliederung - SozialhilfeInnerhalb der Statistiken der Sozialhilfe (Kapitel 3 bis 9 SGB XII) wird sowohl der Sitz des Trägers als auch der Wohnort des Leistungsbeziehers erhoben. Somit ist es möglich, Kreisergebnisse nach beiden Möglichkeiten darzustellen.
Bei der Darstellung nach dem Sitz des Trägers spiegeln die Ergebnisse auf Ebene der kreisfreien Städte und Landkreise den Personenkreis wider, für den die Träger Leistungen erbringen. Dabei ist es unerheblich, ob der Leistungsempfänger in der jeweiligen kreisfreien Stadt bzw. dem Landkreis seinen Wohnsitz hat. Die Summe der Kreisergebnisse ergibt das Ergebnis für Thüringen.

Bei der Darstellung nach dem Wohnkreis spiegeln die Ergebnisse auf Ebene der kreisfreien Städte und Landkreise dagegen den Personenkreis wider, der dort seinen Wohnsitz hat. Dabei ist es unerheblich, von welcher Kommune die Leistungen erbracht werden. Somit ist es einerseits möglich, dass Leistungsempfänger über die Kreisgrenzen Thüringens hinweg Sozialhilfe erhalten und andererseits außerhalb Thüringen wohnen und von Thüringer Kommunen Leistungen beziehen. Somit ergibt die Summe der Kreisergebnisse nur dann das Ergebnis für Thüringen, wenn der Personenkreis mit Wohnsitz außerhalb Thüringens hinzugezogen wird.
RehabilitierungsverfahrenRechtspflege
Als Zusatzerhebung zur Erhebung über Straf- und Bußgeldverfahren werden die Verfahren zur Rehabilitierung der in der DDR zu Unrecht Verurteilten erfasst. Zuständig sind in erster Instanz die Landgerichte und in zweiter Instanz das Oberlandesgericht.
ReinnachlassSteuern
Der Reinnachlass ergibt sich aus den Nachlassgegenständen abzüglich der Nachlassverbindlichkeiten. Dieser wird nach der Erbquote unter Berücksichtigung früherer Erwerbe (Vorerwerbe) anteilig auf die jeweiligen Erben aufgeteilt.
ReisegebieteHandel, Gastgewerbe, Tourismus
Gliederung nach nichtadministrativen Gebietseinheiten , die sich im Wesentlichen an naturräumliche und touristische Gegebenheiten anlehnen. Zum 1. Januar 2013 trat in Thüringen eine Neuordnung der Reisegebietsstruktur in Kraft. Ab Januar 2018 wurden die Reisegebiete „Kyffhäuser“ und „Südharz“ mit allen Gemeinden zu einem neuen Reisegebiet „Südharz Kyffhäuser“ zusammengelegt.
RestpostenVolkswirtschaftliche Gesamtrechnungen
Der so genannte Restposten umfasst vor allem den Außenbeitrag (Saldo zwischen den Exporten und Importen von Waren und Dienstleistungen), des Weiteren die Vorratsveränderungen, den Nettozuwachs an Wertsachen und eine statistische Differenz.
RestschuldbefreiungDie Restschuldbefreiung ermöglicht natürlichen Personen nach einer Wohlverhaltensphase schuldenfrei zu werden. Das Restschuldbefreiungsverfahren kommt daher für Verbraucher, für Personen, die unternehmerisch tätig sind, sowie für ehemals selbstständig tätige Personen in Frage. Der Schuldner muss den Antrag auf Restschuldbefreiung mit dem Insolvenzantrag oder unverzüglich nach diesem Antrag stellen. Über den Antrag entscheidet das Insolvenzgericht.

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