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Definitionen und Erläuterungen
Gliederung nach dem Alphabet
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Dieser Katalog mit Erläuterungen von Begriffen, die in der amtlichen Statistik verwendet werden, wird ständig weiter
vervollständigt und verbessert.
Einzelne Begriffe können je nach Sachgebiet inhaltlich unterschiedliche Bedeutungen annehmen.
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Begriff | Sachgebiet | Erläuterung |
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Tabellenwohngeld | Öffentliche Sozialleistungen | siehe Allgemeines Wohngeld |
Tageseinrichtungen für Kinder | Öffentliche Sozialleistungen | Hierbei handelt es sich um Einrichtungen, in denen Kinder ganztägig oder für einen Teil des Tages aufgenommen sowie erzieherisch und pflegerisch betreut werden, die über haupt- oder nebenberufliches Personal verfügen und für die eine Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII oder eine vergleichbare Genehmigung vorliegen. Bei den Tageseinrichtungen für Kinder wird nach Einrichtungsarten unterschieden, wobei sich die Unterscheidung danach richtet, ob in der betreffenden Einrichtung lediglich Kinder von bestimmten Altersklassen in so genannten „altershomogenen“ Gruppen betreut werden oder ob es sich um eine näher zu kennzeichnende Mischform handelt.
- Um eine Einrichtung für Kinder unter 3 Jahren (ehemals als Kinderkrippe bezeichnet) handelt es sich, wenn in dieser Einrichtung in einer oder mehreren Gruppen ausschließlich Kinder unter 3 Jahren betreut werden (Einrichtungen für die Kleinstkinderbetreuung). - Eine Einrichtung für Kinder im Alter von 2 bis unter 8 Jahren - ohne Schulkinder (ehemals als Kindergarten bezeichnet) sind diejenigen Einrichtungen, in denen in einer oder mehreren Gruppen ausschließlich Kinder von 2 Jahren bis zum Schuleintritt betreut werden. - Eine Einrichtung für Kinder von 5 bis unter 14 Jahren – nur Schulkinder (ehemals als Hort bezeichnet) ist eine Einrichtung, in der die vorhandenen Plätze ausschließlich der Betreuung von Schulkindern dienen. (In Thüringen ist die überwiegende Mehrzahl der Horte nicht in Trägerschaft der öffentlichen oder freien Jugendhilfe. Sie gehören überwiegend in den Verantwortungsbereich des Kultusministeriums und sind somit kein Bestandteil dieser Statistik.) - Bei den anderweitigen Einrichtungen handelt es sich um a) Tageseinrichtungen mit alterseinheitlichen Gruppen Hier werden Kinder unterschiedlicher Altersklassen in verschiedenen altershomogenen Gruppen parallel betreut. b) Tageseinrichtungen mit altersgemischten Gruppen In diesen Einrichtungen werden Kinder verschiedener Altersklassen, d.h. Kinder im Krippenalter, Kindergartenalter und/oder Hortalter gemeinsam in altersübergreifenden Gruppen betreut. c) Tageseinrichtungen mit alterseinheitlichen und altersgemischten Gruppen Hier sind sowohl altersübergreifende als auch altershomogene Gruppen vorhanden. |
Tageseinrichtungen für Kinder | Hierbei handelt es sich um Einrichtungen, in denen Kinder ganztägig oder für einen Teil des Tages aufgenommen sowie erzieherisch und pflegerisch betreut werden, die über haupt- oder nebenberufliches Personal verfügen und für die eine Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII oder eine vergleichbare Genehmigung vorliegen. | |
Tätige Personen | Öffentliche Sozialleistungen | In Kindertageseinrichtungen Tätige sind Personen, die in den Arbeitsbereichen pädagogisches, Leitungs- und Verwaltungspersonal sowie im hauswirtschaftlich technischen Bereich Voll-, Teilzeit oder nebenberuflich beschäftigt sind. In Einrichtungen der Jugendhilfe ohne Tageseinrichtungen kommt eine Vielzahl von Arbeitsbereichen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe nach SGB VIII hinzu. Ehrenamtlich Tätige sind in den Statistiken der Einrichtungen der Jugendhilfe nicht enthalten. Beginnend ab Stichtag 1.3.2011 ist es in der Statistik der Kindertageseinrichtungen möglich, für das pädagogische, Leitungs- und Verwaltungspersonal neben dem ersten Arbeitsbereich, der mindestens die Hälfte der vertraglich vereinbarten Wochenarbeitszeit umfasst, auch einen zweiten Arbeitsbereich anzugeben. In den vorliegenden Tabellen wurde, wenn nicht anders vermerkt, immer nach dem ersten Arbeitsbereich gegliedert. |
Tätige Personen | Finanz- und andere Dienstleistungen | Als tätige Personen gelten tätige Inhaber, Mitinhaber und unbezahlt mithelfende Familienangehörige sowie alle voll- und teilzeitbeschäftigten Angestellten, Arbeiter, Beamte, Auszubildenden, Studenten, Praktikanten und Volontäre, die nach dem Stand vom 30.September des Berichtsjahres in einem Arbeitsverhältnis zum Unternehmen oder zur Einrichtung standen. Zu den tätigen Personen zählen auch vorübergehend abwesende Personen (z.B. Erkrankte, Urlauber, Frauen im Mutterschutz, Personen in Elternzeit mit einer Dauer von weniger als einem Jahr usw.) sowie Personen in Altersteilzeit und im Außendienst. Nicht einbezogen werden Personen, die zur Ableistung des Grundwehrdienstes oder des zivilen Ersatzdienstes einberufen sind sowie im Ausland beschäftigte Personen. Ebenfalls nicht einbezogen werden Arbeitskräfte, die von anderen Unternehmen gegen Entgelt zur Arbeitsleistung überlassen werden (Leiharbeitnehmer), freie Mitarbeiter sowie Personen, die ein Jahr oder länger in Elternzeit sind. |
Teilzeit tätige Personen | Öffentliche Sozialleistungen | Hier wurden bis zum Stichtag 1.3.2009 jene Personen gezählt, für die eine vertraglich vereinbarte Wochenarbeitszeit von unter 38,5 Stunden angegeben wurde. Beginnend ab Stichtag 1.3.2010 wird auf den Nachweis der teilzeit tätigen Personen verzichtet. |
Teilzeit/Vollzeit | Teilzeitbeschäftigte sind Personen, die wöchentlich weniger Stunden arbeiten, als in einer in ihrer Branche bzw. ihrem Betrieb üblichen Vollzeitbeschäftigung. Die Ergebnisse zur Teilzeit beruhen auf einer Selbsteinstufung der Befragten, die in Verbindung mit ihrer Angabe zu den normalerweise geleisteten Wochenarbeitsstunden korrigiert wird. So werden Personen bis einschl. 24 Wochenarbeitsstunden grundsätzlich als teilzeitbeschäftigt und mit über 36 Wochenarbeitsstunden grundsätzlich als Vollzeitbeschäftigt ausgewiesen. | |
Teilzeitbeschäftigte | Handel, Gastgewerbe, Tourismus | Teilzeitbeschäftigte sind Beschäftigte, deren durchschnittliche Arbeitszeit kürzer ist als die orts-, branchen- oder betriebsübliche Wochenarbeitszeit. Dazu zählen auch die geringfügig Beschäftigten. |
Teilzeitbeschäftigte | Personal im öffentlichen Dienst | Teilzeitbeschäftigte sind Beschäftigte, deren regelmäßige Arbeitszeit weniger als die übliche volle Wochenarbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten beträgt (einschließlich Beschäftigte, die sich in Altersteilzeit befinden). Sie werden unterschieden in Teilzeitkräfte, die - mindestens mit der Hälfte (T1) bzw. - mit weniger als der Hälfte (T2) der regelmäßigen Wochenarbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten tätig sind bzw. - in Altersteilzeit beschäftigt sind. Altersteilzeitbeschäftigte, die sich in der Freistellungsphase befinden, sind ebenfalls einbezogen. |
Termineinlagen | Finanz- und andere Dienstleistungen | Einlagen mit einer Kündigungsfrist bis einschließlich einem Jahr und einer Befristung von über einem Jahr. |
Thermische Abfallbehandlungsanlagen | Umwelt | Thermische Abfallbehandlungsanlagen sind Anlagen zur teilweisen oder vollständigen Beseitigung von festen, flüssigen oder gasförmigen Stoffen oder Gegenständen durch Verbrennen (z. B. Abfallverbrennungsanlagen), Anlagen zur thermischen Zersetzung brennbarer fester oder flüssiger Stoffe unter Sauerstoffmangel (Pyrolyseanlagen ) sowie Anlagen zur Rückgewinnung von einzelnen Bestandteilen aus festen Stoffen durch Verbrennen (z. B. Anlagen zur Veraschung von Leiterplatinen). Hauptzweck der thermischen Abfallbehandlungsanlage ist die Beseitigung des Schadstoffpotentials des Abfalls. |
Thermoplaste | Umwelt | Kunststoffart, die beim Erwärmen reversibel in einen plastischen Zustand übergeht und ihre Form nach dem Erkalten beibehält. |
Tilgungen und sonstige Abgänge | Finanzen der öffentlichen Haushalte | Das sind alle zurückgezahlten Schuldbeträge, unabhängig von ihrer Fälligkeit, und sonstige Schuldenabgänge, die keine Haushaltsmittel entzogen haben (z.B. Ausgliederung). |
Todesursache | Gesundheitswesen | Der Begriff Todesursache umfasst alle Krankheiten, krankhaften Zustände oder Verletzungen, die direkt oder indirekt zum Tode führten, sowie die Umstände des Unfalls oder der Gewalteinwirkung, die solche Verletzungen hervorriefen. |
Todesursache | Der Begriff Todesursache umfasst alle Krankheiten, krankhaften Zustände oder Verletzungen, die direkt oder indirekt zum Tode führten, sowie die Umstände des Unfalls oder der Gewalteinwirkung, die solche Verletzungen hervorriefen. | |
Totalabgang | Gebäude und Wohnen | Ein Totalabgang liegt vor, wenn die Bausubstanz (Gebäude oder Gebäudeteil), d.h. die Summe des nutzbaren Bauvolumens, durch Baumaßnahmen oder infolge anderer Ursachen beseitigt wird. |
Totgeborene | Bevölkerung, Mikrozensus | Totgeborene sind Kinder, bei denen sich nach der Trennung vom Mutterleib keines der unter „Lebendgeborene“ genannten Merkmale des Lebens gezeigt hat, deren Geburtsgewicht jedoch bis 31. März 1994 mindestens 1 000 Gramm, ab diesem Zeitpunkt laut 13. VO zur Änderung der VO zur Ausführung des Personenstandsgesetzes vom 24. März 1994 mindestens 500 Gramm beträgt. Diese Mindestgrenzen gelten ab 1.1.2009 nicht bei Mehrlingsgeburten. Auch hier gab es bis zum 3.10.1990 definitorische Abweichungen zu der geltenden Abgrenzung auf Grund der Anordnung über die ärztliche Leichenschau vom 4. November 1978 (GBl. der DDR I Nr. 1 S. 4). In Folge der Novellierung des Gesetzes über die Statistik der Bevölkerungsbewegungen und die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes in der Fassung vom 20. April 2013 erfolgt keine Erfassung des Geburtsgewichtes mehr. |
Träger der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX | Sie werden in örtliche und überörtliche Träger der Eingliederungshilfe unterschieden. | |
Träger der öffentlichen Jugendhilfe | Öffentliche Sozialleistungen | Zu ihnen zählen sowohl örtliche und überörtliche Träger der Jugendhilfe als auch die Gemeinden ohne Jugendamt und Gemeindeverbände soweit sie Aufgaben der Jugendhilfe im Sinne des § 69 Abs. 5 SGB VIII wahrnehmen. |
Träger der öffentlichen Sozialhilfe | Öffentliche Sozialleistungen | Sie werden in örtliche und überörtliche Träger der Sozialhilfe unterschieden. |
Transferleistungen (geleistete, empfangene) | Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen | Zu den (von privaten Haushalten) geleisteten laufenden Transfers zählen insbesondere die Sozialbeiträge und die direkten Steuern, wie die Lohn- und Einkommensteuer, die Körperschaftsteuer, die (frühere) Vermögensteuer sowie auch Steuern im Zusammenhang mit dem privaten Verbrauch (z. B. Kfz-Steuer, Gemeindesteuern, Hunde-, Jagd- und Fischereisteuer). Zu den geleisteten laufenden Transfers zählen darüber hinaus auch sog. Nettoprämien für Schadenversicherungen (das sind v.a. Beiträge an Kranken- und Schadenversicherungen, abzüglich des Dienstleistungsentgelts dieser Versicherungen) sowie eine Reihe weiterer dem Betrag nach weniger bedeutender Transfers. Die von privaten Haushalten empfangenen laufenden Transfers umfassen in weit überwiegendem Umfang monetäre Sozialleistungen. Zu den empfangenen laufenden Transfers zählen außerdem die Leistungen von Schadenversicherungen zur Regulierung von Schadenfällen (Private Krankenversicherung sowie Kfz-Haftpflicht, Kfz-Unfall, Feuer, Einbruch, Leitungswasser, Glas, Hausrat, Rechtschutz usw.) sowie eine Reihe weiterer Leistungen. |
Transportverpackungen | Umwelt | sind Verpackungen, die den Transport von Waren erleichtern, die Waren auf dem Transport vor Schäden bewahren oder die aus Gründen der Sicherheit des Transports verwendet werden und beim Vertreiber anfallen. Beispiele für Transportverpackungen sind Fässer, Kanister, Kisten, Säcke einschließlich Paletten, Kartonagen, geschäumte Schalen, Schrumpffolien und ähnliche Umhüllungen, die Bestandteile von Transportverpackungen sind. |
Trockenmasse | Umwelt | Trockenmasse ist die Masse des Klärschlamms ohne Wasseranteil. |