Designelement im Header
Direkt zum Inhalt
Ende des Menüs
Zurück |

Definitionen und Erläuterungen

Gliederung nach Sachgebieten

▸  Gliederung nach dem Alphabet

Dieser Katalog mit Erläuterungen von Begriffen, die in der amtlichen Statistik verwendet werden, wird ständig weiter vervollständigt und verbessert.
Einzelne Begriffe können je nach Sachgebiet inhaltlich unterschiedliche Bedeutungen annehmen.

Auswahl des Sachgebietes   

BegriffSachgebietErläuterung
Beauftragende GemeindenGebiet
Beauftragende Gemeinden sind einer erfüllenden Gemeinde zugeordnete benachbarte, kreisangehörige Gemeinden mit weniger als 3000 Einwohnern desselben Landkreises.
Erfüllende GemeindenGebiet
Erfüllende Gemeinden sind kreisangehörige Gemeinden mit mindestens 3000 Einwohnern, die durch Vereinbarung benachbarter kreisangehöriger Gemeinden desselben Landkreises die Aufgaben einer Verwaltungsgemeinschaft wahrnehmen. In diesem Fall gelten die auf die Verwaltungsgemeinschaft bezogenen Bestimmungen entsprechend für die erfüllende Gemeinde. (§ 51 der ThürKO)
Gemeinschaftsfreie GemeindenGebiet
Gemeinschaftsfreie Gemeinden sind kreisangehörige Gemeinden, die keiner Verwaltungsgemeinschaft (VG) angehören und weder beauftragende Gemeinde noch erfüllende Gemeinde (EG) sind.
LandgemeindeGebiet
Eine Landgemeinde ist eine kreisangehörige Gemeinde mit mindestens 3.000 Einwohnern, die eine Ortschaftsverfassung nach § 45 a ThürKO besitzt.
VerwaltungsgemeinschaftGebiet
Die Verwaltungsgemeinschaft (VG) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts benachbarter kreisangehöriger Gemeinden (mit weniger als 3000 Einwohner) desselben Landkreises. Sie entsteht mit der Anerkennung durch Rechtsverordnung des für das Kommunalrecht zuständigen Ministeriums. (§ 46 ff ThürKO)

  nach oben

© Thüringer Landesamt für Statistik, Europaplatz 3, 99091 Erfurt – Postfach 90 01 63, 99104 Erfurt