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Definitionen und Erläuterungen
Gliederung nach Sachgebieten
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Dieser Katalog mit Erläuterungen von Begriffen, die in der amtlichen Statistik verwendet werden, wird ständig weiter
vervollständigt und verbessert.
Einzelne Begriffe können je nach Sachgebiet inhaltlich unterschiedliche Bedeutungen annehmen.
Begriff | Sachgebiet | Erläuterung |
---|---|---|
Absolventen/Abgänger | Bildung und Kultur | Als Absolventen/innen werden diejenigen Schüler/innen gezählt, die im Verlauf oder am Ende des Schuljahres mit einem Abschlusszeugnis
eine allgemeinbildende Schulart verlassen haben, unabhängig davon, ob sie zum Erwerb zusätzlicher Abschlussqualifikationen an eine andere
allgemeinbildende Schulart wechseln. Abgänger sind Schüler/innen des Berichtsschuljahres, die die allgemeinbildenden Schulen ohne Hauptschulabschluss verlassen haben. Dies schließt auch Jugendliche mit spezifischen Abschlüssen der Förderschwerpunkte Lernen und geistige Entwicklung ein. |
Allgemeinbildende Schulen | Bildung und Kultur | Dazu zählen die Schularten Grundschule, Regelschule, Gemeinschaftsschule, Gymnasium und Förderschule sowie Gesamtschule, Freie Waldorfschule und das Kolleg. |
Allgemeine Hochschulreife | Bildung und Kultur | Der Besuch der Thüringer Oberstufe dauert in der Regel drei Jahre. Mit dem Bestehen der Abiturprüfung wird die allgemeine Hochschulreife erworben |
Anerkennungsverfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen | Bildung und Kultur | Hierbei handelt es sich um Verfahren, die auf Personen anwendbar sind, die im Ausland einen Ausbildungsnachweis erworben haben und darlegen, im Inland eine ihren Berufsqualifikationen entsprechende Erwerbstätigkeit ausüben zu wollen. Hierfür wird zur Feststellung der Gleichwertigkeit im Ausland erworbener Ausbildungsnachweise, unter Berücksichtigung sonstiger nachgewiesener Berufsqualifikationen und inländischer Ausbildungsnachweise für bundesrechtlich bzw. landesrechtlich geregelte Berufe eine Prüfung vorgenommen. Die Prüfung erfolgt je nach Referenzberuf nach Bundes- oder Landesrecht. Die Gleichwertigkeitsprüfung für bundesrechtlich geregelte Berufe wird gemäß Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG), landesrechtlich geregelte Berufe gemäß Thüringer Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (ThürBQFG) durchgeführt. Es werden die Verfahren gezählt, für die im Berichtsjahr (1.1. bis 31.12.) ein Antrag auf Anerkennung gestellt wurde (vollständige Antragsunterlagen liegen vor), im Berichtsjahr über einen Antrag entschieden wurde, im Berichtsjahr Rechtsbehelf gegen eine Entscheidung eingelegt, im Berichtsjahr über den Rechtsbehelf entschieden oder im Berichtsjahr ein Verfahren beendet wurde, ohne dass ein Bescheid über die Gleichwertigkeitsprüfung erstellt wurde. |
Ausbildungsstaat | Bildung und Kultur | Es handelt sich um den Staat, in dem die Ausbildung, für die eine Gleichwertigkeit geprüft wird, erfolgreich absolviert wurde. |
Ausbildungsstätte (BAföG) | Bildung und Kultur | Als Ausbildungsstätten gelten alle Einrichtungen (Schulen, Hochschulen, Fernunterrichtsinstitute), die eine nach dem BAföG förderungsfähige Ausbildung vermitteln. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass es sich um öffentliche Schulen oder um genehmigte Ersatzschulen handelt. Darüber hinaus können auch die Teilnahme an Fernunterrichtslehrgängen und die Ableistung von Praktika förderungsfähig sein. Als Berufsfachschulen im Sinne des BAföG gelten auch die Klassen aller Formen der beruflichen Grundbildung (Berufsgrundbildungsjahr, Berufsvorbereitungsjahr, berufsfähiger Bildungsgang). Als Universitäten werden hier die Universitäten, Pädagogischen und Theologischen Hochschulen sowie die Gesamthochschulen bezeichnet. |
Berufliches Gymnasium | Bildung und Kultur | Das berufliche Gymnasium führt im Anschluss an den Realschulabschluss in einem dreijährigen Bildungsgang mit den Klassenstufen 11, 12 und 13 zur allgemeinen Hochschulreife. Nach erfolgreichem Besuch der Einführungsphase am allgemeinbildenden Gymnasium oder an der Gemeinschaftsschule kann ein Schüler in die Klassenstufe 12 des beruflichen Gymnasiums eintreten. |
Berufsbildende Einrichtung für Behinderte | Bildung und Kultur | Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die in den genannten berufsbildenden Schulen nicht oder nicht ausreichend gefördert werden können, besuchen die berufsbildenden Einrichtungen für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf. |
Berufsbildende Schule | Bildung und Kultur | Die berufsbildende Schule ist in Schulformen gegliedert. An einer Schule (Verwaltungs-, Organisationseinheit) können mehrere Schulformen bestehen. Deshalb ergibt die Addition der Zahl der Schulen aller Schulformen nicht die Zahl der berufsbildenden Schulen insgesamt, sondern einen höheren Wert. |
Berufsfachschule | Bildung und Kultur | Die einjährige Berufsfachschule in schulischer oder kooperativer Form ermöglicht Jugendlichen mit Hauptschulabschluss den Erwerb einer beruflichen Teilqualifikation. Die zwei- oder dreijährige Berufsfachschule führt im Anschluss an den Hauptschulabschluss in Vollzeitunterricht bei Erfüllung bestimmter Leistungsvoraussetzungen zu einem dem Realschulabschluss gleichwertigen Abschluss und zu beruflichen Qualifikationen oder Teilqualifikationen. Die zwei- oder dreijährige Höhere Berufsfachschule führt im Anschluss an den Realschulabschluss zu einer beruflichen Qualifikation; es kann zusätzlich die Fachhochschulreife erworben werden. |
Berufsschule | Bildung und Kultur | Die Berufsschule führt die Schüler in Teilzeitunterricht im Rahmen der dualen Berufsausbildung gemeinsam mit der betrieblichen oder der außerbetrieblichen Ausbildung zu beruflichen Qualifikationen. Das erste Ausbildungsjahr kann auch als Berufsgrundbildungsjahr absolviert werden. Die Schüler erwerben mit dem Berufsschulabschluss einen dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Abschluss. Eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, die Erfüllung bestimmter Leistungsvoraussetzungen im Berufsschulabschluss sowie ausreichende Fremdsprachenkenntnisse führen zum Erwerb eines dem Realschulabschluss gleichwertigen Abschlusses. Schüler mit Realschulabschluss können mit dem Besuch der Berufsschule neben der beruflichen Qualifikation zusätzlich die Fachhochschulreife erwerben. Das Berufsvorbereitungsjahr in schulischer oder kooperativer Form ermöglicht Jugendlichen ohne Hauptschulabschluss bei Erfüllung bestimmter Leistungsvoraussetzungen den Erwerb eines dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Abschlusses. |
Deutsche(r) Referenzberuf(s)/-ausbildung | Bildung und Kultur | Jedem Antrag ist ein inländischer Referenzberuf zugeordnet, für den die Gleichwertigkeit der ausländischen Ausbildung anerkannt werden soll. Auf diesen angegebenen Beruf bezieht sich die Entscheidung über die Gleichwertigkeit. Die BQFG-Statistiken ermöglichen eine Darstellung der Anerkennungsfälle nach Referenzberufen. Hierzu wird eine systematische Gruppierung der Berufe vorgenommen.
Dies geschieht entsprechend der Klassifikation der Berufe 2010 (KldB 2010). Die KldB 2010 systematisiert die Berufe nach Berufsfachlichkeit und Anforderungsniveau. Sie gliedert sich in Berufsbereiche, Berufshauptgruppen, Berufsgruppen, Berufsuntergruppen und Berufsgattungen. Die oberste Einheit der Systematik bilden die Berufsbereiche, die unterste die Berufsgattungen. |
Einschulung | Bildung und Kultur | Als Einschulung gilt die Aufnahme in die 1. Klassenstufe, nicht dagegen in eine vorschulische Einrichtung. Zum wiederholten Male eingeschulte Kinder werden nicht mitgezählt. Einschulungen können vorzeitig, fristgemäß oder verspätet erfolgen. |
Entscheidung (vor Rechtsbehelf) | Bildung und Kultur | Bei der Entscheidung über die Befugnis zur Aufnahme oder Ausübung eines im Inland reglementierten Berufs ist entscheidendes Kriterium, ob wesentliche Unterschiede zwischen dem im Ausland erworbene Ausbildungsnachweis, unter Berücksichtigung sonstiger nachgewiesener Berufsqualifikationen, und dem entsprechenden inländischen Ausbildungsnachweis bestehen. Wann wesentliche Unterschiede vorliegen regelt § 9 des BQFG sowie des ThürBQFG und entsprechende Regelungen im Fachgesetz. Die Anerkennungsverfahren werden mit einem rechtsmittelfähigen Bescheid abgeschlossen. Es wird die Entscheidung vor Einlegen eines Rechtsbehelfes ausgewiesen. |
Fachoberschule | Bildung und Kultur | Die Fachoberschule führt im Anschluss an den Realschulabschluss in einem zweijährigen Vollzeitbildungsgang zur Fachhochschulreife. Schüler mit abgeschlossener Berufsausbildung treten unmittelbar in die zweite Hälfte des Bildungsganges ein. |
Fachschule | Bildung und Kultur | Die Fachschule vermittelt aufbauend auf dem Realschulabschluss und einer abgeschlossenen einschlägigen Berufsausbildung eine vertiefte berufliche Weiterbildung sowie allgemeinbildende Kenntnisse. Es kann zusätzlich die Fachhochschulreife erworben werden. |
Finanzieller Aufwand (BAföG) | Bildung und Kultur | Ausgangspunkt für die Berechnung der Förderungsleistungen nach dem BAföG sind die im Gesetz festgelegten Bedarfssätze. Diese Bedarfssätze sind abhängig von der Art der Ausbildungsstätte, die von dem Schüler oder Studierenden besucht wird. Die für eine Förderung in Betracht kommenden Ausbildungsstätten sind vier Gruppen zugeordnet, für die jeweils ein einheitlicher Bedarfssatz gilt. Innerhalb dieser Gruppen wird nochmals danach unterschieden, ob der Schüler oder Studierende während der Ausbildung bei seinen Eltern oder auswärts wohnt. Bei auswärtiger Unterbringung wird ein erhöhter Bedarfssatz zugrunde gelegt. Die Bedarfssätze sind nach dem Gesetz alle zwei Jahre zu überprüfen und ggf. neu festzusetzen, um sie so insbesondere der Entwicklung der Lebenshaltungskosten anzupassen. Die mit der Berechnung der Förderungsbeträge beauftragten Landesrechenzentren leiten im Auftrag der Obersten Landesbehörden für Ausbildungsförderung die statistischen Angaben als Auszug aus ihren Eingabedaten und Rechenergebnissen an die amtliche Statistik weiter. Der in der Statistik erfasste finanzielle Aufwand (Summe der maschinell berechneten Förderungsbeträge) weicht geringfügig vom so genannten "Kassen-Ist" (Summe der tatsächlich geleisteten Auszahlungen) ab. Die Hauptursache hierfür ist, dass Nachzahlungen und Rückforderungen, die das jeweilige Berichtsjahr betreffen, bis zu sechs Monate nach Ende des Berichtsjahres (d.h. bis zur Lieferung der Statistikdaten) berücksichtigt werden. |
Förderschule | Bildung und Kultur | Förderschulen sind sonderpädagogische Zentren für Unterricht, Förderung, Kooperation und Beratung. Die pädagogische Arbeit an der Förderschule hat die Integration der Schüler während und nach der Schulzeit zum Ziel. Förderschulen pflegen eine enge pädagogische Zusammenarbeit mit den anderen Schulen der Region. Kooperative und integrative Formen der Erziehung und des Unterrichts ermöglichen die gegenseitige Akzeptanz aller Schüler und fördern den Umgang miteinander. Förderschulen sind Ganztagsfördereinrichtungen, für die eine Gesamtstundentafel ausgewiesen wird. Förderschulen sind überregionale und regionale Förderzentren als allgemeinbildende Schulen mit den Bildungsgängen der Grund- und Regelschule und dem Bildungsgang zur Lernförderung sowie dem Bildungsgang zur individuellen Lebensbewältigung. |
Fortbildungsstätten | Bildung und Kultur | Als Fortbildungsstätten gelten hier alle Einrichtungen (öffentliche und private Schulen, öffentliche und private Institute, Fernunterrichtsinstitute), die eine nach dem AFBG förderungsfähige Fortbildung vermitteln. |
Fortbildungsziele | Bildung und Kultur | Förderungsfähige Fortbildungsveranstaltungen müssen folgende Kriterien erfüllen: - Der angestrebte Fortbildungsabschluss muss eine abgeschlossene Erstausbildung in einem nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder bundes- oder landesrechtlich anerkannten Beruf voraussetzen. - Die Maßnahme muss gezielt auf öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfungen vorbereiten, die über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen-, Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Dazu gehören Kurse und Lehrgänge, die auf Fortbildungsabschlüsse vorbereiten. |
Geförderte (AFBG) | Bildung und Kultur | Handwerker und andere Fachkräfte, die sich auf den Fortbildungsabschluss zu Handwerks- oder Industriemeistern, Technikern, Fachkaufleuten oder Betriebswirten vorbereiten, können die Aufstiegsförderung beantragen. Voraussetzung ist eine nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder nach der Handwerksordnung (HwO) anerkannte, abgeschlossene Erstausbildung oder ein vergleichbarer Berufsabschluss. Gefördert werden Bildungsmaßnahmen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft, der freien Berufe sowie der Haus- und Landwirtschaft. Sie müssen gezielt auf entsprechende anerkannte Prüfungen nach der Handwerksordnung, dem Berufsbildungsgesetz oder nach Bundes- oder Landesrecht vorbereiten. Auch zahlreiche landesrechtlich geregelte Fortbildungen für Berufe im Gesundheitswesen, in der Sozialpflege und Sozialpädagogik sind förderungsfähig. Bedingung ist, dass der angestrebte Abschluss der Qualifizierungsmaßnahme über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen muss. |
Geförderte (BAföG) | Bildung und Kultur | Die Zahl der Geförderten wird in Abhängigkeit vom Verwendungszweck der Daten in zwei Formen angegeben: - Gesamtzahl der Geförderten Gezählt wird jeder Geförderte, unabhängig davon, ob er während des ganzen Berichtjahres oder nur in bestimmten Monaten Leistungen nach dem BAföG erhalten hat. Die Angaben entsprechen dabei jeweils dem letzten Stand im Berichtsjahr, also dem letzten Förderungsmonat. - Durchschnittlicher Monatsbestand der Geförderten Es handelt sich um eine fiktive Zahl, bei der unterstellt wird, dass alle Personen ganzjährig gefördert werden. Sie ist das arithmetische Mittel aus den zwölf Monatsbeständen. |
Grundschule | Bildung und Kultur | Die Grundschule umfasst die Klassenstufen 1 bis 4; sie wird von allen Schülern gemeinsam besucht. Sie vermittelt grundlegende Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten als Voraussetzung für jede weitere schulische Bildung und fördert die Entwicklung der Gesamtpersönlichkeit des Kindes. |
Gymnasium | Bildung und Kultur | Das Gymnasium führt die Klassenstufen 5 bis 12. Es vermittelt eine vertiefte allgemeine Bildung, die für ein Hochschulstudium vorausgesetzt wird oder auf eine sonstige berufliche Ausbildung vorbereitet. Das Gymnasium führt nach erfolgreichem Besuch der Oberstufe mit Bestehen der Abiturprüfung zur allgemeinen Hochschulreife. Für Schüler mit Realschulabschluss besteht die Möglichkeit, nach erfolgreichem Besuch der dreijährigen Oberstufe mit Bestehen der Abiturprüfung die allgemeine Hochschulreife zu erwerben. In der Oberstufe kann der schulische Teil der Fachhochschulreife erworben werden. Gymnasien können in der Ausnahme Spezialklassen führen oder als Spezialschulen gestaltet sein. |
Hauptschulabschluss | Bildung und Kultur | Die Schüler erwerben mit dem erfolgreichen Besuch der Klassenstufe 9 den Hauptschulabschluss. Der Qualifizierende Hauptschulabschluss wird nach erfolgreichem Besuch der Klassenstufe 9 oder eines zehnten Schuljahrs und bestandener Prüfung erworben. Schülern des Gymnasiums wird eine dem Hauptschulabschluss gleichwertige Schulbildung bescheinigt, wenn sie am Ende der Klassenstufe 9 den Versetzungsbedingungen genügen. |
Hochschule | Bildung und Kultur | Als Hochschulen werden alle nach dem Landesrecht anerkannten Hochschulen, unabhängig von der Trägerschaft, erfasst. Sie dienen der Pflege und der Entwicklung der Wissenschaften und der Künste durch Forschung, Lehre und Studium und bereiten auf berufliche Tätigkeiten vor, die die Auswertung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden oder die Fähigkeit zur künstlerischen Gestaltung erfordern. Es werden im Wesentlichen folgende Hochschularten unterschieden: - Wissenschaftliche Hochschulen: Zu ihnen zählen Universitäten, Gesamthochschulen, pädagogische und theologische Hochschulen. - Kunsthochschulen - Fachhochschulen und Verwaltungsfachhochschulen |
Hochschulpersonal | Bildung und Kultur | Das gesamte an den Hochschulen haupt- und nebenberuflich tätige Personal wird unterschieden nach dem wissenschaftlichen und künstlerischen Personal und dem Verwaltungs-, technischen und sonstigen Personal. Das wissenschaftliche und künstlerische Personal nimmt in der Regel die Aufgaben in Lehre und Forschung wahr, betreut Studierende in Praktika bzw. bei Abschlussarbeiten und wirkt an der Planung und Erfüllung wissenschaftlich-technischer Aufgaben mit bzw. unterstützt diese. Zu dem Verwaltungs-, technischen und sonstigen Personal zählen Beamte und Angestellte der Zentral- und Fachbereichsverwaltungen und Bibliotheken, Ingenieure und Techniker, Pflegepersonal an den Hochschulkliniken, Hausmeister, Pförtner usw. |
Nichteinschulung | Bildung und Kultur | Nichteinschulungen können Zurückstellungen oder Befreiungen sein. |
Nichtschüler (Externe) | Bildung und Kultur | Der Hauptschulabschluss und der Realschulabschluss können extern erworben werden. An der Prüfung können Bewerber teilnehmen, die nicht Schüler einer Regelschule, einer Gemeinschaftsschule, eines Gymnasiums, einer Gesamtschule, einer Förderschule, einer Berufsschule oder einer Berufsfachschule sind und das 16. Lebensjahr vollendet haben. Mit der externen Abiturprüfung kann die allgemeine Hochschulreife ohne den Besuch eines Gymnasiums, einer Gemeinschaftsschule, eines beruflichen Gymnasiums oder eines Kollegs erworben werden. |
Realschulabschluss | Bildung und Kultur | Der Realschulabschluss wird nach erfolgreichem Besuch der Klassenstufe 10 und bestandener Prüfung erworben. Dem Schüler am Gymnasium wird eine dem Realschulabschluss gleichwertige Schulbildung bescheinigt, wenn er am Ende der Klassenstufe 10 erfolgreich an der besonderen Leistungsfeststellung teilgenommen hat und den Versetzungsbestimmungen genügt. |
Regelschule | Bildung und Kultur | Die Regelschule mit den Klassenstufen 5 bis 10 vermittelt eine allgemeine und berufsvorbereitende Bildung und schafft die Voraussetzung für eine qualifizierte berufliche Tätigkeit oder den Übergang in weiterführende Bildungsgänge. Die Schüler erwerben mit dem erfolgreichen Besuch der Klassenstufe 9 den Hauptschulabschluss. Der Qualifizierende Hauptschulabschluss wird nach erfolgreichem Besuch der Klassenstufe 9 oder eines zehnten Schuljahrs und bestandener Prüfung erworben. Der Realschulabschluss wird nach erfolgreichem Besuch der Klassenstufe 10 und bestandener Prüfung erworben. |
Semester | Bildung und Kultur | Es ist ein Teil des Studienjahres sowie das Maß für die Dauer und die zeitliche Gliederung des Studiums. Dabei sind die Hochschulsemester die insgesamt an deutschen Hochschulen verbrachten Semester. Sie müssen nicht in Beziehung zum Studienfach der Studierenden im Erhebungssemester stehen. Fachsemester sind die in einem Studiengang verbrachten Semester sowie die angerechneten Fachsemester aus anderen Studien- und Ausbildungsgängen im In- und Ausland. |
Studienanfänger | Bildung und Kultur | Es sind die Studierenden im ersten Hochschulsemester (Erstimmatrikulierte) oder im ersten Semester eines bestimmten Studienganges. |
Studienfach | Bildung und Kultur | Nach der Definition der Hochschulstatistik ist ein Studienfach die in Prüfungsordnungen festgelegte, ggf. sinngemäß vereinheitlichte Bezeichnung für eine wissenschaftliche oder künstlerische Disziplin, in der ein wissenschaftlicher bzw. künstlerischer Abschluss möglich ist. Für Zwecke der bundeseinheitlichen Studentenstatistik wird eine Fächersystematik benutzt, in der sehr spezielle hochschulinterne Studienfächer einer entsprechenden Schlüsselposition zugeordnet werden. Mehrere verwandte Fächer sind zu Studienbereichen und diese zu Fächergruppen zusammengefasst. |
Studierende | Bildung und Kultur | Es sind Studenten und Studentinnen, die in einem Fachstudium immatrikuliert (eingeschrieben) sind, ohne Beurlaubte, Gasthörer und Studienkollegiaten. In der Tabelle werden Haupt- und Nebenhörer erfasst, so dass Mehrfachzählungen möglich sind. |
Voll-/Teilförderung (BAföG) | Bildung und Kultur | Ein Schüler oder Studierender gilt als vollgefördert, wenn er eine Förderung erhält, die seinen errechneten Gesamtbedarf (= Grundbedarf gemäß Bedarfssatz + Zusatzbedarf, z.B. Kosten der Unterkunft oder Auslandsaufenthalt) in voller Höhe abdeckt. Als teilgefördert wird er gezählt, wenn ihm auf seine Förderung eigenes Einkommen, Vermögen oder das Einkommen seiner Eltern bzw. seines Ehegatten angerechnet wird. Zur Ermittlung des Förderungsbetrages wird in diesem Fall vom Gesamtbedarf das "anzurechnende Einkommen" abgezogen. |
Vollzeit-/Teilzeitfälle bzw. Vollzeit-/Teilzeitmaßnahmen (AFBG) | Bildung und Kultur | Die Fortbildungsmaßnahme muss mindestens 400 Stunden umfassen. Bei Vollzeitmaßnahmen müssen in der Regel Lehrveranstaltungen wöchentlich an fünf Werktagen mit mindestens 25 Unterrichtsstunden stattfinden. Vollzeitfortbildungen dürfen insgesamt nicht länger als drei Jahre dauern. Bei Teilzeitmaßnahmen müssen die Lehrveranstaltungen innerhalb von acht Monaten mindestens 150 Unterrichtsstunden umfassen. Teilzeitmaßnahmen dürfen insgesamt nicht länger als vier Jahre dauern. |
Zuschuss/Darlehen (AFBG) | Bildung und Kultur | Die Förderung nach dem AFBG wird teils als Zuschuss, teils als Darlehen geleistet.
Als Zuschuss werden festgesetzte Anteile bzw. maximale Höchstbeträge gewährt: - zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bei Voll- und Teilzeitmaßnahmen, - Unterhaltsbeitrag bei Vollzeitmaßnahmen - Kindererhöhungsbetrag, - Kinderbetreuungskosten bei Voll- und Teilzeitmaßnahmen Als Darlehen werden festgesetzte Anteile bzw. maximale Höchstbeträge gewährt: - Unterhaltsbeitrag bei Vollzeitmaßnahmen, Teilnehmer an Vollzeitveranstaltungen erhalten vom Staat einen monatlichen Unterhaltsbeitrag zum Lebensunterhalt. Die Höhe des monatlichen Unterhaltsbedarf lehnt sich an den BAföG-Bedarfssatz für Fachschüler mit abgeschlossener Berufsausbildung an, der Zuschlag für die Krankenversicherung an den BAföG-Bedarfssatz für Studierende. Die Unterhaltsbeiträge sind einkommens- und vermögensabhängig. Sie reduzieren sich daher um etwaiges anrechenbares Einkommen und Vermögen des Teilnehmers bzw. anrechenbares Einkommen seines von ihm nicht dauernd getrennt lebenden Ehegatten. - zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bei Voll- und Teilzeitmaßnahmen, - Kindererhöhungsbetrag, - Kosten für das Prüfungsstück bei Voll- und Teilzeitmaßnahmen. Der Geförderte kann frei entscheiden, ob und in welcher Höhe er das Darlehen in Anspruch nimmt. Er kann auch ein geringeres Darlehen nehmen, als ihm zusteht. |
Zuschuss/Darlehen (BAföG) | Bildung und Kultur | Die Ausbildungsförderung nach dem BAföG wird im Berichtsjahr im Schulbereich als Zuschuss, beim Besuch von Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen in der Regel je zur Hälfte als Zuschuss bzw. unverzinsliches Darlehen geleistet. In bestimmten Fällen wurde seit August 1996 beim Besuch der zuletzt genannten Ausbildungsstätten anstelle von Zuschuss und unverzinslichem Darlehen ein verzinsliches Darlehen gewährt, so z.B. nach Überschreiten der Förderungshöchstdauer. |