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Definitionen und Erläuterungen
Gliederung nach Sachgebieten
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Dieser Katalog mit Erläuterungen von Begriffen, die in der amtlichen Statistik verwendet werden, wird ständig weiter
vervollständigt und verbessert.
Einzelne Begriffe können je nach Sachgebiet inhaltlich unterschiedliche Bedeutungen annehmen.
Begriff | Sachgebiet | Erläuterung |
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Flächen nach Art der geplanten Nutzung | Flächennutzung | Flächen nach der in einem Flächennutzungsplan (FNP) dargestellten Art der Nutzung, wobei sich auf die Erfassung der Primärnutzung beschränkt wird.
Wohnbauflächen Flächen, die überwiegend durch Wohnbebauung geprägt sind. Gemischte Bauflächen Flächen, die durch land- und forstwirtschaftliche Betriebe mit zugehöriger Wohnbebauung, oft in Mischung mit allgemeiner Wohnbebauung geprägt sind (Dorfgebiete), ferner Flächen, die in Mischung mit häufiger auftretenden kleineren Gewerbebetrieben, Geschäfts- und Bürogebäuden, Einzelhandelsbetrieben, Gaststätten u. dgl. (Mischgebiete) geprägt sind. Gewerbliche Bauflächen Flächen, die überwiegend durch Gewerbebetriebe einschließlich zugehöriger Anlagen wie Lagerhäuser, Lagerplätze und dgl. geprägt sind. Sonderbauflächen Zu den Sonderbauflächen zählen Flächen mit zweckgebundener Erholungsfunktion wie Wochenendhaus-, Ferienhaus- und Campingplatzgebiete sowie Kurgebiete, Ladengebiete, Gebiete für Einkaufszentren und großflächige Handelsbetriebe, Gebiete für Messen, Ausstellungen und Kongresse, Hochschulgebiete, Klinikgebiete und Hafengebiete, ferner baulich geprägtes Kasernengelände (nicht jedoch militärisches Übungsgelände mit nur untergeordnetem Bautenbestand). Flächen für den Gemeinbedarf Flächen mit Einrichtungen und Anlagen zur Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen des öffentlichen und privaten Bereichs, insbesondere mit den der Allgemeinheit dienenden baulichen Anlagen und Einrichtungen des Gemeinbedarfs. Hierzu zählen vor allem öffentliche Verwaltungen, Schulen sowie kirchlichen, sozialen, gesundheitlichen, kulturellen und sportlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen und Anlagen der Post, der Feuerwehr und der Polizei. Flächen für den Straßenverkehr Flächen der Trassen und Böschungen von Autobahnen und autobahnähnlichen Straßen, sonstigen überörtlichen und örtlichen Hauptverkehrsstraßen und Straßenbegleitgrün sowie Flächen für den ruhenden Verkehr. Zu den sonstigen überörtlichen und örtlichen Hauptverkehrsstraßen sind alle klassifizierten bis einschließlich der Kreisstraßen zu rechnen. Gemeindeverbindungsstraßen und andere Gemeindestraßen werden nur zugeordnet, wenn ihnen aus örtlicher Sicht eine besondere Verkehrsbedeutung zugemessen wird. Gemeindestraßen ohne größere Verkehrsbedeutung, Wohn- und Erschließungsstraßen, Spielstraßen, Fußgängerbereiche o.ä. sowie Forst- und Feldwege werden der jeweils umliegenden Nutzungsart zugeordnet. Flächen für Bahnanlagen Flächen der Trassen und Böschungen der Schienenstränge und bahnzugehörige Anlagen wie Bahnhöfe, Rangiergelände und dgl., ferner Schienenanschlüsse zu Industriegelände. Flächen für den Luftverkehr Flächen der Flugplätze und Segelfluggelände einschließlich der Flächen für zugehörige bauliche Anlagen (jedoch ohne Militärflugplätze) Flächen für die Ver- und Entsorgung Flächen für Entsorgungsanlagen, für die Verwertung oder Beseitigung von Abwasser und festen Abfallstoffen. Zu berücksichtigen sind insbesondere die Ver- und Entsorgungseinrichtungen, Elektrizitätswerke, Fernheizwerke, Umspannwerke, Umformerstationen, Gaswerke, Wasserwerke, Pumpwerke, Kläranlagen, Müllbeseitigungsanlagen, Müllplätze, Bauschutt- und Erdaushubdeponien. Trassen für Energie- und Wasserleitungen werden der umliegenden Nutzungsart zugeordnet. Grünflächen Flächen wie öffentliche oder private Parkanlagen, Kleingarten- bzw. Schrebergartenkolonien, Sport-, Spiel- und Badeplätze, Grillplätze, Friedhöfe sowie sonstige Grünflächen. Flächen für die Landwirtschaft Acker-, Wiesen- und Weideflächen, ferner Flächen für Sonderkulturen, den Erwerbsgartenbau und den Obstbau. Weiterhin enthalten sind alle Nutzungsarten, die nicht eindeutig einer der übrigen aufgeführten Nutzungen zuzurechnen sind wie Strand-, Dünen- und Deichgelände (soweit nicht aufgrund speziell zugewiesener Schutzfunktion den "sonstigen Flächen" zuzuordnen), oder Fels- und sonstige Öd- und Unlandgebiete sowie Brachland. Häufig eingelagerte Kleinstflächen anderer Nutzungsarten wie z.B. Gehölzgruppen, Wassertümpel und dgl. werden, sofern diesen Kleinstflächen nicht eine besondere siedlungsstrukturelle oder funktionale Bedeutung zugemessen wird, der Landwirtschaftsfläche zugeordnet. Flächen für die Forstwirtschaft/Wald Nadel-, Laub- und Mischwaldbestände einschließlich Schonungen, soweit diese nicht als Sonderkulturen (z.B. Weihnachtsbaumkulturen, Korbweiden- und Pappelanlagen) der Landwirtschaftsfläche zuzuordnen sind. Eingelagerte Kleinstflächen anderer Nutzungsarten wie z.B. Waldwiesen werden der Waldfläche zugeordnet. Wasserflächen Wasserflächen wie Seen und größere Teiche ab einer Fläche von 1 Ar, ferner Wasserläufe wie Flüsse und Kanäle ab einer Mindestbreite von ca. 10 m. Flächen für Aufschüttungen und Abgrabungen Flächen für Aufschüttungen wie Spülfelder und Abgrabungen wie Kies- und Sandgruben, Torfstiche, Steinbrüche, Flächen des Braunkohlentagebaus und dgl. Sonstige Flächen Militärische, nicht überwiegend baulich geprägte Flächen wie Übungsgelände (einschließlich Militärflugplätze) und sonstige nicht überwiegend baulich geprägte Sonderflächen wie z.B. botanische oder zoologische Gärten, ferner Haupt- und Hochwasserdeiche, Schutzdünen und Deichvorland mit speziell zugewiesener Schutzfunktion sowie Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft im Sinn des § 5 (2) Nr.10 Baugesetzbuch. Flächen für Maßnahmen zum Schutz von Natur und Landschaft Flächen, die dem Ausgleich für Eingriffe in Boden, Natur und Landschaft, zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft im Sinn des § 5 (2) Baugesetzbuch dienen sollen. Es handelt sich hier ausschließlich um Flächen, die von den Gemeinden für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen insbesondere im Zusammenhang mit baulichen Vorhaben vorgehalten werden. Nicht erfasst werden hier Natur- und Landschaftsschutzgebiete oder Natur- und Nationalparks, die in den Ausgangsmaterialien nur nachrichtlich enthalten sind. |
Flächen nach Art der tatsächlichen Nutzung | Flächennutzung | Den nachfolgenden Begriffserläuterungen liegt das „Verzeichnis der flächenbezogenen Nutzungsarten im Liegenschaftskataster und ihrer Begriffsbestimmungen“ (Stand: 1991) der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV-Nutzungsartenverzeichnis)“ zugrunde.
Gebäude- und Freifläche Flächen mit Gebäuden (Gebäudeflächen) und unbebaute Flächen (Freiflächen), die Zwecken der Gebäude untergeordnet sind. Betriebsfläche Unbebaute Flächen, die gewerblich, industriell oder für Zwecke der Ver- und Entsorgung genutzt werden. Abbauland Unbebaute Flächen, die vorherrschend durch Abbau der Bodensubstanz genutzt werden. Erholungsfläche Unbebaute Flächen, die dem Sport und der Erholung dienen. Verkehrsfläche Unbebaute Flächen, die dem Straßen-, Schienen- oder Luftverkehr sowie Landflächen, die dem Verkehr auf den Wasserstraßen dienen. Landwirtschaftsfläche Unbebaute Flächen, die dem Ackerbau, der Wiesen- und Weidewirtschaft, dem Garten-, Obst- und Weinbau dienen sowie Moor und Heide. Moor Unkultivierte Flächen mit einer mindestens 20 cm starken oberen Schicht aus vertorften oder vermoorten Pflanzenresten soweit sie nicht als Abbauland dienen. Heide Unkultivierte, sandige, meist mit Heidekraut oder Ginster bewachsene Flächen. Waldfläche Unbebaute Flächen, die mit Bäumen und Sträuchern bewachsen sind. Wasserfläche Flächen, die ständig oder zeitweise mit Wasser bedeckt sind, gleichgültig, ob das Wasser in natürlichen oder künstlichen Betten abfließt oder steht. Flächen anderer Nutzung Unbebaute Flächen, die nicht mit einer der vorgenannten Nutzungsarten bezeichnet werden können. Friedhof Unbebaute Flächen, die zur Bestattung dienen oder gedient haben, letztere nur, sofern nicht vom Charakter der Anlage her Grünanlage zutreffender ist. Unland Unbebaute Flächen, die nicht geordnet genutzt werden können. Bodenfläche Fläche bis zur sogenannten Küstenlinie – das ist die Grenze zwischen Meer und Festland bei einem mittleren Wasserstand – einschließlich der Binnengewässer (ohne Bodensee). Siedlungs- und Verkehrsfläche Summe mehrerer heterogener Flächennutzungsarten, die durch eine überwiegend siedlungswirtschaftliche bzw. siedlungswirtschaftlichen Zwecken dienende Ergänzungsfunktion gekennzeichnet sind. Sie setzt sich aus der Gebäude- und Freifläche, der Betriebsfläche (ohne Abbauland), der Erholungsfläche, der Verkehrsfläche und der Fläche für Friedhöfe zusammen. Sie kann keineswegs mit dem Begriff „versiegelt“ gleichgesetzt werden, da sie einen nicht quantifizierbaren Anteil von nicht bebauten und nicht versiegelten Frei- und Grünflächen enthält. |
Flächen nach Art der tatsächlichen Nutzung | Flächennutzung | Den nachfolgenden Begriffserläuterungen liegt der Katalog der flächenbezogenen Nutzungsarten im Liegenschaftskataster und ihrer Begriffsbestimmungen (Stand: November 2011) der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder und der Bundesrepublik Deutschland (AdV-Nutzungsartenkatalog) zugrunde.
Siedlung Der Nutzungsartenbereich Siedlung beinhaltet die bebauten und nicht bebauten Flächen, die durch die Ansiedlung von Menschen geprägt sind oder zur Ansiedlung beitragen. Wohnbaufläche Wohnbaufläche ist eine baulich geprägte Fläche einschließlich der mit ihr im Zusammenhang stehenden Freiflächen (z.B. Vorgärten, Ziergärten, Zufahrten, Stellplätze), die ausschließlich oder vorwiegend dem Wohnen dient. Industrie- und Gewerbefläche Industrie- und Gewerbefläche ist eine Fläche, die vorwiegend industriellen oder gewerblichen Zwecken dient. Industrie und Gewerbe "Industrie und Gewerbe" bezeichnet Flächen, auf denen vorwiegend Industrie- und Gewerbebetriebe vorhanden sind. Halde Halde ist eine Fläche, auf der Material langfristig gelagert wird. Bergbaubetrieb Bergbaubetrieb ist eine Fläche, die für die Förderung des Abbauguts unter Tage genutzt wird. Tagebau, Grube, Steinbruch Tagebau, Grube, Steinbruch ist eine Fläche, auf der oberirdisch Bodenmaterial abgebaut wird. Fläche gemischter Nutzung Fläche gemischter Nutzung ist eine bebaute Fläche einschließlich der mit ihr im Zusammenhang stehenden Freifläche (Hofraumfläche, Hausgarten), auf der keine Art der baulichen Nutzung vorherrscht. Solche Flächen sind insbesondere ländlich-dörflich geprägte Flächen mit land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, Wohngebäuden u.a. sowie städtisch geprägte Kerngebiete mit Handelsbetrieben und zentralen Einrichtungen für Wirtschaft und Verwaltung. Fläche besonders funktionaler Prägung Fläche besonders funktionaler Prägung ist eine baulich geprägte Fläche einschließlich der mit ihr im Zusammenhang stehenden Freifläche, auf denen vorwiegend Gebäude und/oder Anlagen zur Erfüllung öffentlicher Zwecke oder historische Anlagen vorhanden sind. Sport-, Freizeit- und Erholungsfläche Sport-, Freizeit- und Erholungsfläche ist eine baulich geprägte Fläche einschließlich der mit ihr im Zusammenhang stehenden Freifläche, die der Ausübung von Sportarten, der Freizeitgestaltung oder der Erholung dient. Grünanlage "Grünanlage" ist eine Fläche, die vorherrschend der Erholung, der Verschönerung des Ortsbilds oder dazu dient, Pflanzen zu zeigen (z.B. botanische Gärten). Friedhof Friedhof ist eine Fläche, die zur Bestattung dient oder gedient hat, sofern die Zuordnung zu Grünanlage (Schlüssel 18400) nicht zutreffender ist. Friedwälder werden der Nutzungsart "Wald" zugeordnet. Verkehr Der Nutzungsartenbereich Verkehr enthält die bebauten und nicht bebauten Flächen, die dem Verkehr dienen. Straßenverkehr Straßenverkehr umfasst alle für die bauliche Anlage Straße erforderlichen Flächen und die dem Straßenverkehr dienenden bebauten und unbebauten Flächen. Weg Weg umfasst alle Flächen, die zum Befahren und/oder Begehen vorgesehen sind. Zur Wegfläche gehören auch Seitenstreifen und Gräben zur Wegentwässerung. Platz Platz ist eine Verkehrsfläche in Ortschaften oder eine ebene, befestigte oder unbefestigte Fläche, die bestimmten Zwecken dient (z.B. für Verkehr, Parken, Märkte, Festveranstaltungen). Bahnverkehr Bahnverkehr umfasst alle für den Schienenverkehr erforderlichen Flächen und die dem Schienenverkehr dienenden bebauten und unbebauten Flächen. Flugverkehr Flugverkehr umfasst die baulich geprägte Fläche und die mit ihr in Zusammenhang stehende Freifläche, die ausschließlich oder vorwiegend dem Flugverkehr dient. Schiffsverkehr Schiffsverkehr umfasst die baulich geprägte Fläche und die mit ihr in Zusammenhang stehende Freifläche, die ausschließlich oder vorwiegend dem Schiffsverkehr dient. Vegetation Der Nutzungsbereich Vegetation umfasst die Flächen außerhalb der Ansiedlungen, die durch land- oder forstwirtschaftliche Nutzung, durch natürlichen Bewuchs oder dessen Fehlen geprägt werden. Landwirtschaft Landwirtschaft ist eine Fläche für den Anbau von Feldfrüchten sowie eine Fläche, die beweidet und gemäht werden kann, einschließlich der mit besonderen Pflanzen angebauten Flächen. Wald Wald ist eine Fläche, die mit Forstpflanzen (Waldbäume und Waldsträucher) bestockt ist. Gehölz Gehölz ist eine Fläche, die mit einzelnen Bäumen, Baumgruppen, Büschen, Hecken und Sträuchern bestockt ist. Heide Heide ist eine meist sandige Fläche mit typischen Sträuchern, Gräsern und geringwertigem Baumbestand. Moor Moor ist eine unkultivierte Fläche, deren obere Schicht aus vertorften oder zersetzten Pflanzenresten besteht. Sumpf Sumpf ist ein wassergesättigtes, zeitweise unter Wasser stehendes Gelände. Unland, Vegetationslose Fläche Unland, Vegetationslose Fläche ist eine Fläche ohne nennenswerten Bewuchs auf Grund besonderer Bodenbeschaffenheit, wie z.B. nicht aus dem Geländerelief herausragende Felspartien, Sand- oder Eisflächen. Gewässer Der Nutzungsartenbereich Gewässer umfasst die mit Wasser bedeckten Flächen. Fließgewässer Fließgewässer ist • ein geometrisch begrenztes, oberirdisches, auf dem Festland fließendes Gewässer, das die Wassermengen sammelt, die als Niederschläge auf die Erdoberfläche fallen oder in Quellen austreten, und in ein anderes Gewässer, ein Meer oder in einen See transportiert werden oder • in einem System von natürlichen oder künstlichen Bodenvertiefungen verlaufendes Wasser, das zur Be- und Entwässerung an- oder abgeleitet wird oder • ein geometrisch begrenzter, für die Schifffahrt angelegter künstlicher Wasserlauf, der in einem oder mehreren Abschnitten die jeweils gleiche Höhe des Wasserspiegels besitzt. Hafenbecken Hafenbecken ist ein natürlicher oder künstlich angelegter oder abgetrennter Teil eines Gewässers in dem Schiffe be- und entladen werden. Stehendes Gewässer Stehendes Gewässer ist eine natürliche oder künstliche mit Wasser gefüllte, allseitig umschlossene Hohlform der Erdoberfläche ohne unmittelbare Verbindung mit dem Meer. Meer Meer ist die das Festland umgebende Wasserfläche. |