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Definitionen und Erläuterungen
Gliederung nach Sachgebieten
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Dieser Katalog mit Erläuterungen von Begriffen, die in der amtlichen Statistik verwendet werden, wird ständig weiter
vervollständigt und verbessert.
Einzelne Begriffe können je nach Sachgebiet inhaltlich unterschiedliche Bedeutungen annehmen.
Begriff | Sachgebiet | Erläuterung |
---|---|---|
Arbeiter | Bergbau und Verarbeitendes Gewerbe | Zu den Arbeitern zählen alle Lohnempfänger (ohne Heimarbeiter). |
Auftragseingang | Bergbau und Verarbeitendes Gewerbe | Als Auftragseingang gilt die Summe der Werte aller im Berichtsmonat vom Betrieb bzw. Unternehmen fest akzeptierten Aufträge auf Lieferungen selbst hergestellter oder in Lohnarbeit von anderen in- oder ausländischen Firmen produzierten Erzeugnisse ohne Mehrwertsteuer und abzüglich gewährter Rabatte. In einigen ausgewählten Klassen der jeweils aktuellen Wirtschaftszweigklassifikation werden keine Auftragseingänge erfasst (z.B. im Ernährungsgewerbe). |
Auslandsumsatz | Bergbau und Verarbeitendes Gewerbe | Der Auslandsumsatz umfasst die direkten Lieferungen und Leistungen an Empfänger, die im Ausland ansässig sind, sowie Lieferungen an Exporteure, die die bestellten Waren ohne Be- und Verarbeitung in das Ausland ausführen. Auslandsumsätze sind von der Umsatz-(Mehrwert-)steuer befreit. |
Bergbau und Verarbeitendes Gewerbe | Bergbau und Verarbeitendes Gewerbe | Der Berichtskreis des Monatsberichts umfasst ab 2007 die produzierenden Betriebe mit 50 und mehr Beschäftigten von Unternehmen des Bergbaus und Verarbeitenden Gewerbes sowie von Unternehmen anderer Wirtschaftszweige (jeweils einschließlich Handwerk) – ohne Baubetriebe und Betriebe der Energie- und Wasserversorgung.
Der Jahresbericht erfasst jährlich die produzierenden Betriebe mit im Allgemeinen 20 bis 49 Beschäftigten von Unternehmen des Bergbaus und Verarbeitenden Gewerbes sowie von Unternehmen anderer Wirtschaftszweige (jeweils einschließlich Handwerk), die nicht zum Monatsbericht für Betriebe berichtspflichtig sind, – ebenfalls ohne Baubetriebe und Betriebe der Energie- und Wasserversorgung. Für die Darstellung werden die Ergebnisse dieser beiden Berichtskreise zusammengeführt, so dass insgesamt ein Ergebnis für die Betriebe mit im Allgemeinen 20 und mehr Beschäftigten entsteht. Dabei ergeben sich Verkürzungen des bisherigen Tabellenprogramms, da der Merkmalskatalog des Jahresberichts eingeschränkt ist (ohne Arbeitsstunden und fachliche Betriebsteile). |
Bergbau und Verarbeitendes Gewerbe | Bergbau und Verarbeitendes Gewerbe | Der Berichtskreis des Monatsberichts umfasst ab 2007 die produzierenden Betriebe mit 50 und mehr Beschäftigten von Unternehmen des Bergbaus und Verarbeitenden Gewerbes sowie von Unternehmen anderer Wirtschaftszweige (jeweils einschließlich Handwerk) – ohne Baubetriebe und Betriebe der Energie- und Wasserversorgung. |
Beschäftigte | Bergbau und Verarbeitendes Gewerbe | Zu den Beschäftigten zählen alle tätigen Personen, die am Ende des Monats oder Berichtszeitraumes bzw. zu einem bestimmten Stichtag in einem arbeitsrechtlichen Verhältnis zum Betrieb bzw. Unternehmen stehen. Des Weiteren gehören dazu tätige Inhaber und Mitinhaber, kaufmännisch, technisch und gewerblich Auszubildende sowie unbezahlt mithelfende Familienangehörige, soweit sie mindestens ein Drittel der üblichen Arbeitszeit bzw. mindestens 55 Stunden im Monat im Betrieb tätig sind. |
Beschäftigtendichte | Bergbau und Verarbeitendes Gewerbe | Anzahl der Beschäftigten im Bergbau und Verarbeitenden Gewerbe je 1 000 Einwohner |
Betriebe | Bergbau und Verarbeitendes Gewerbe | Betriebe sind örtlich getrennte Niederlassungen einschließlich der zugehörigen und in der Nähe liegenden Verwaltungs-, Reparatur-, Montage- und Hilfsbetriebe. |
Betriebsdichte | Bergbau und Verarbeitendes Gewerbe | Anzahl der Betriebe im Bergbau und Verarbeitenden Gewerbe je 100 000 Einwohner |
Energieverbrauch | Bergbau und Verarbeitendes Gewerbe | Der Energieverbrauch ist der Gesamtverbrauch an Kohlen, Mineralölen, Gas, erneuerbaren Energieträgern, Strom, Fernwärme und sonstigen Energieträgern einschließlich der Mengen, die in eigenen Anlagen in andere Energiearten umgewandelt werden. Ausgewiesen werden sowohl die in den Betrieben zur Strom- und Wärmeerzeugung eingesetzten als auch die nichtenergetisch genutzten Energieträger/Brennstoffe. Nicht erfasst werden Einsatzkohlen für die Brikett- und Koksherstellung, Kraftstoffe für den Einsatz in Fahrzeugen sowie technische Gase. Die Umrechnung der in Tonnen oder Kubikmetern erhobenen Energieträger in Megajoule erfolgt auf der Grundlage der je Betrieb ermittelten spezifischen unteren Heizwerte. Bei den in Kilowattstunden erhobenen Energieträgern erfolgt die Umrechnung mit dem einheitlichen Faktor 3,6 (1 kWh Strom = 3,6 MJ). |
Entgelte | Bergbau und Verarbeitendes Gewerbe | Als Entgelte (Bruttolohn- und Bruttogehaltsumme) gilt die Summe der Bruttobezüge (Bar- und Sachbezüge) der Arbeiter, Angestellten und Auszubildenden, einschließlich Lohn- und Gehaltszuschläge (auch Gratifikationen, Erfindergelder sowie Provisionen, Tantiemen usw.), jedoch ohne - Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, - Aufwendungen für die betriebliche Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung, - allgemeine soziale Aufwendungen und Vergütungen, die als Spesenersatz anzusehen sind, - gezahltes Vorruhestandsgeld, - geleistete Zuschüsse der Bundesagentur für Arbeit (z.B. Kurzarbeitergeld), - Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz. |
Exportquote | Bergbau und Verarbeitendes Gewerbe | Anteil des Auslandsumsatzes am Umsatz insgesamt. |
Fachlicher Betriebsteil | Bergbau und Verarbeitendes Gewerbe | Die fachliche Einheit fasst innerhalb eines Betriebes sämtliche Teile zusammen, die zur Ausübung einer Tätigkeit auf der Ebene einer vierstelligen Klasse der jeweils aktuellen Wirtschaftszweigklassifikation beitragen. Die Festlegung nach fachlichen Betriebsteilen wird vorgenommen, wenn wirtschaftliche Tätigkeiten ausgeübt werden, die unterschiedlichen Wirtschaftszweigen zugeordnet werden können. |
Gasverbrauch | Bergbau und Verarbeitendes Gewerbe | Verbrauch von Erdgas einschließlich Erdölgas und von Orts-, Kokerei- und Ferngas, soweit diese Gase zur Erzeugung von Wärme sowie als Rohstoffe für die Produktion verwendet werden. Nicht berücksichtigt sind Generatorgas, Methangas, Flüssiggas, Raffineriegas, Gichtgas und alle übrigen Gase, sofern diese selbst erzeugt oder in unveränderter Form bezogen werden. |
Geleistete Arbeiterstunden | Bergbau und Verarbeitendes Gewerbe | Geleistete Arbeiterstunden sind alle von den Arbeitern (einschließlich gewerblich Auszubildenden) tatsächlich geleisteten (nicht die bezahlten) Stunden. |
Geleistete Arbeitsstunden | Bergbau und Verarbeitendes Gewerbe | Arbeitsstunden sind die im Betrieb tatsächlich geleisteten - nicht die bezahlten - Stunden aller tätigen Personen (einschließlich Heimarbeiter, -innen und Zusteller, -innen). |
Handwerk | Bergbau und Verarbeitendes Gewerbe | Die Ergebnisse resultieren aus der vierteljährlichen Handwerksberichterstattung, die in Form einer repräsentativen Stichprobenerhebung bei den selbständigen Handwerksunternehmen durchgeführt wird. Die Darstellung der Ergebnisse erfolgt nach der „Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2003“ (WZ 2003). |
Heizölverbrauch | Bergbau und Verarbeitendes Gewerbe | Alle Heizöle, die zur Erzeugung von Energie (Strom, Wärme, Dampf, Heißluft), auch für Dritte, für Heizzwecke sowie als Rohstoffe für die Produktion verwendet werden, gleichgültig, ob aus Erdöl oder aus Rohteer hergestellt. |
Index der Produktion | Bergbau und Verarbeitendes Gewerbe | Der Index der Produktion wird für die Wirtschaftszweige des Produzierenden Gewerbes (ohne Fernwärmeversorgung und Ausbaugewerbe) berechnet. Die Fortschreibung bei den Wirtschaftszweigen erfolgt im Wesentlichen anhand der monatlichen Produktionserhebung, bei der mindestens 75 Prozent der Gesamtproduktion eines Wirtschaftszweiges erfasst wird. Der Produktionsindex soll die eigene wirtschaftliche Leistung eines Wirtschaftszweiges beschreiben, und zwar zu Preisen des Basiszeitraumes. Der jeweilige Anteil an der Bruttowertschöpfung wurde aus der Kostenstrukturerhebung ermittelt. Es handelt sich um einen Mengenindex, weitestgehend nach Laspeyres, für fachliche Betriebsteile auf Basis des jeweiligen Basisjahres, dargestellt als Durchschnitt der Monatsindizes. |
Index des Auftragseingangs | Bergbau und Verarbeitendes Gewerbe | Der Index des Auftragseingangs wird für ausgewählte Wirtschaftszweige des Verarbeitenden Gewerbes berechnet. Es handelt sich um einen Volumenindex für fachliche Betriebsteile (preisbereinigt) auf Basis des jeweiligen Basisjahres, dargestellt als Durchschnitt der Monatsindizes. |
Inlandsumsatz | Bergbau und Verarbeitendes Gewerbe | Der Inlandsumsatz ist der Umsatz mit Empfängern im Bundesgebiet sowie mit den im Bundesgebiet stationierten ausländischen Streitkräften. |
Investitionen | Bergbau und Verarbeitendes Gewerbe | Investitionen sind der Wert der im Geschäftsjahr aktivierten Bruttozugänge an Sachanlagen (Bruttoanlageinvestitionen) einschließlich aktivierbarer Großreparaturen und aktivierter geringwertiger Wirtschaftsgüter sowie der Wert der im Geschäftsjahr neu gemieteten und gepachteten neuen Sachanlagen. Einbezogen ist auch der auf dem Anlagenkonto aktivierte Wert (Herstellungskosten) der selbst erstellten Anlagen sowie der noch im Bau befindlichen Anlagen (soweit aktiviert). |
Kohleverbrauch | Bergbau und Verarbeitendes Gewerbe | Der Kohleverbrauch umfasst den Verbrauch für die Produktion (auch als Rohstoff), Heizung, Strom-, Gas- und Dampferzeugung usw., auch für Dritte, jedoch ohne Einsatzkohle für Brikett- und Koksherstellung. |
Produktion ausgewählter Erzeugnisse | Bergbau und Verarbeitendes Gewerbe | Die Angaben über die Produktion ausgewählter Erzeugnisse erstrecken sich auf Güter bzw. Güterarten, die nach dem jeweils aktuellen Systematischen Güterverzeichnis für Produktionsstatistiken klassifiziert und zum Absatz bestimmt sind. Diese umfasst im Allgemeinen den verkaufsfähigen, für den Markt vorgesehenen Produktionsausstoß (ohne Handelsware und umgepackte Ware) sowie den Eigenverbrauch. Sie wird meistens nach Menge und Wert dargestellt. Der Bewertung der für den Absatz bestimmten Erzeugung liegen die erzielten oder zum Zeitpunkt des Absatzes erzielbaren Verkaufspreise ab Werk (einschließlich Verpackung) zugrunde. Nicht einbezogen sind die Umsatz(Mehrwert-)steuer und die Verbrauchsteuern sowie gesondert in Rechnung gestellte Frachtkosten. Rabatte sind abgezogen. In manchen Fällen (vor allem bei den Grundstoffen) wird die Gesamtproduktion erhoben. Hierbei handelt es sich um die Summe der zum Absatz und zur Weiterverarbeitung bestimmten Produktion. Als zur Weiterverarbeitung bestimmt gelten die selbst hergestellten Erzeugnisse, die im berichtenden Betrieb, in einem anderen Betrieb desselben Unternehmens oder im Lohnauftrag in einem anderen Unternehmen zu einem anderen Erzeugnis verarbeitet oder in ein anderes Erzeugnis eingebaut werden. |
Produzierendes Gewerbe | Bergbau und Verarbeitendes Gewerbe | Das Produzierende Gewerbe umfasst zum einen den Bergbau und die Gewinnung von Steinen und Erden sowie das Verarbeitende Gewerbe (nachstehend kurz als Bergbau und Verarbeitendes Gewerbe bezeichnet) und zum anderen das Baugewerbe und die Energie- und Wasserversorgung. In den Nachweis des Produzierenden Gewerbes werden auch Unternehmen und Betriebe einbezogen, deren Inhaber oder Leiter in die Handwerksrolle eingetragen sind (Handwerksbetriebe). Durch die Vielzahl von Strukturveränderungen, wie Umprofilierung von Unternehmen und Betrieben, Neugründungen und Betriebsstilllegungen ergibt sich seit dem Jahr 1991 keine Konstanz im Berichtskreis. Die rasche Veränderung der Wirtschafts- und Betriebsstruktur beeinflusst maßgeblich die statistischen Ergebnisse. Die Zuordnung der Unternehmen und Betriebe zu den Wirtschaftszweigen erfolgt anhand der jeweils aktuellen Klassifikation der Wirtschaftszweige unter Anwendung des Schwerpunktprinzips der Produktion. |
Stromverbrauch | Bergbau und Verarbeitendes Gewerbe | Der Stromverbrauch umfasst den Verbrauch für die Produktion, Heizung, Gas und Dampferzeugung, einschließlich des Eigenverbrauchs industrieller Stromerzeugungsanlagen. |
Umsatz | Bergbau und Verarbeitendes Gewerbe | Der Umsatz umfasst den Gesamtumsatz aus Eigenerzeugung, einschließlich Umsatz aus Verkauf von Energie, Nebenerzeugnissen und verkaufsfähigen Produktionsrückständen sowie den Umsatz aus sonstigen Betriebsteilen, so z.B. baugewerblichen Umsatz und Umsatz aus Handelsware, aus Vermietungen und Verpachtungen von betrieblichen Anlagen und Einrichtungen, aus Lizenzverträgen u.ä. Als Umsatz gilt die Summe der Rechnungsendbeträge (ohne Umsatzsteuer) einschließlich etwa darin enthaltener Verbrauchssteuern sowie der Kosten für Fracht, Transportversicherung und Spesen, auch wenn diese gesondert in Rechnung gestellt werden. |
Unternehmen | Bergbau und Verarbeitendes Gewerbe | Ein Unternehmen ist die kleinste rechtlich selbständige Einheit, die aus handels- und/oder steuerrechtlichen Gründen Bücher führt und bilanziert, einschließlich ihrer Zweigniederlassungen und Betriebe sowie einschließlich der nicht zum Bergbau und Verarbeitenden Gewerbe gehörenden gewerblichen und nichtgewerblichen Unternehmensteile. Dementsprechend gelten auch rechtlich selbständige Tochtergesellschaften als eigene Unternehmen. Die statistische Meldepflicht erfasst jedoch nicht die Zweigniederlassungen im Ausland. Unternehmen können Einbetriebs-, Mehrbetriebs- oder Mehrländerunternehmen sein. Mehrbetriebsunternehmen haben einen oder mehrere Betriebe in Thüringen. Zu Mehrländerunternehmen gehören Betriebe auch außerhalb Thüringens. |