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Definitionen und Erläuterungen
Gliederung nach Sachgebieten
▸ Gliederung nach dem Alphabet
Dieser Katalog mit Erläuterungen von Begriffen, die in der amtlichen Statistik verwendet werden, wird ständig weiter
vervollständigt und verbessert.
Einzelne Begriffe können je nach Sachgebiet inhaltlich unterschiedliche Bedeutungen annehmen.
Begriff | Sachgebiet | Erläuterung |
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Ausfuhr | Außenhandel | Die Ausfuhr wird als Spezialhandel dargestellt und enthält im Wesentlichen Waren, die aus der Erzeugung, der Bearbeitung und Verarbeitung des Erhebungsgebietes stammen und ausgeführt worden sind. In der Ausfuhr wird als Bestimmungsland das Land nachgewiesen, in dem die Waren gebraucht oder verbraucht, bearbeitet oder verarbeitet werden sollen. Ist das Bestimmungsland nicht bekannt, so gilt das letzte Land, in das die Waren verbracht werden sollen, als Bestimmungsland. |
Einfuhr | Außenhandel | Die Einfuhr der Bundesrepublik Deutschland lässt sich aus erhebungstechnischen Gründen in der Aufgliederung nach Bundesländern nur als Generalhandel nachweisen und enthält alle in das Erhebungsgebiet eingehenden Waren mit Ausnahme der Waren der Durchfuhr und des Zwischenauslandsverkehrs. In der Einfuhr wird als Ursprungsland das Land nachgewiesen, in dem die Waren vollständig gewonnen oder hergestellt werden oder ihre wesentliche und wirtschaftlich gerechtfertigte Be- oder Verarbeitung erfahren haben. Ist das Ursprungsland nicht bekannt, so tritt an dessen Stelle das Versendungsland. Versendungsland ist das Land, aus dem die Waren in das Erhebungsgebiet verbracht worden sind. |
Extrahandelsstatistik | Außenhandel | In der Erhebung der Warenverkehre mit Drittländern - einschließlich EFTA-Staaten - werden die statistischen Angaben im Rahmen von Zollverfahren ermittelt. Grundlage für die Übermittlung der statistischen Angaben ist in der Regel das Einheitspapier (Ausfuhr- bzw. Einfuhranmeldung). |
Intrahandelsstatistik | Außenhandel | Die statistische Erfassung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union erfolgt über das INTRASTAT-System. Als permanentes statistisches Erhebungssystem gelten hierfür im Sinne einer einheitlichen Anwendung der Begriffe und Methoden die auf Gemeinschaftsebene erlassenen Rechtsvorschriften, die die statistische Erfassung der Warenverkehre regeln. Das wesentliche Merkmal des INTRASTAT-Systems besteht darin, dass die Unternehmen ihre Warenbewegungen im Handel mit anderen Mitgliedstaaten als statistische Meldung direkt an das Statistische Bundesamt übermitteln. Weitere das Erhebungsverfahren betreffende Modifikationen liegen in der statistischen Auskunfts- bzw. Meldepflicht sowie in den zu erhebenden Merkmalen. |
Warenklassifikation | Außenhandel | Die Gruppierung der Waren erfolgt nach der Gliederung „Warengruppen und -untergruppen der Ernährungswirtschaft und der Gewerblichen Wirtschaft (EGW)“ - Ausgabe 2002. |