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Gemeinde: Bad Salzungen, Stadt
▸
Gebietsveränderungen der Gemeinde
▸
Allgemeine Angaben, Zuordnungen
.
Schlüsselzuweisungen der kreisfreien Städte (für Gemeindeaufgaben) und kreisangehörigen Gemeinden
- Angaben zu den Landkreissummen inklusive ausgekämmter Gemeinden
- Einwohner Jahre 2013 bis 2022 zum 31.12. des vorvergangenen Jahres lt. § 30 Abs. 1 ThürFAG; ab 2023 zum 31.12. des vorvergangenen Jahres
bzw. im Durchschnitt des vorvergangenen Jahres sowie der vier davor liegenden Jahre lt. § 30 Abs. 1 i.V.m. § 8 Abs. 1 ThürFAG;
Jahr 2013 – Einwohner lt. Bevölkerungsfortschreibung auf der Grundlage des ZER (Zentrales Einwohnerregister);
ab 2014 – lt. Bevölkerungsfortschreibung auf der Grundlage des Zensus 2011
- Finanzausgleichsumlage wird im Ausgleichsjahr festgesetzt und im Folgejahr fällig (§ 29 ThürFAG)
Der Anteil der Schlüsselzuweisungen für die Aufgaben der Kindertagesbetreuung (§ 11 Abs. 1 Satz 2 ThürFAG) ist generell für alle Gemeinden
für die Jahre 2016/2017 mit 13,6 %, 2018 bis 2021 mit 20,5 % und 2022 bis 2024 mit 24,3 % bestimmt.
Merkmal
Einheit
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
Einwohner
Personen
15 773
15 631
15 582
15 700
15 763
15 696
20 509
20 244
23 455
23 177
23 415
23 245
Steuerkraftmesszahl
EUR
6 233 709
6 731 919
8 142 620
8 237 432
8 411 579
8 837 845
11 893 785
12 973 682
16 105 175
16 841 874
17 224 899
18 201 870
Bedarfsmesszahl
EUR
11 463 921
12 063 311
13 553 779
13 930 177
14 150 209
14 765 478
20 095 814
22 268 178
27 499 160
28 863 169
30 451 750
31 727 301
Schlüsselzuweisung
EUR
4 184 170
4 265 114
4 328 927
4 554 196
4 590 904
4 742 106
6 561 623
7 435 597
9 115 188
9 617 036
10 581 481
10 820 345
Finanzausgleichsumlage
EUR
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