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Gemeinde: Bad Tennstedt, Stadt
▸
Gebietsveränderungen der Gemeinde
▸
Allgemeine Angaben, Zuordnungen
.
Schlüsselzuweisungen der kreisfreien Städte (für Gemeindeaufgaben) und kreisangehörigen Gemeinden
- Angaben zu den Landkreissummen inklusive ausgekämmter Gemeinden
- Einwohner Jahre 2013 bis 2022 zum 31.12. des vorvergangenen Jahres lt. § 30 Abs. 1 ThürFAG; ab 2023 zum 31.12. des vorvergangenen Jahres
bzw. im Durchschnitt des vorvergangenen Jahres sowie der vier davor liegenden Jahre lt. § 30 Abs. 1 i.V.m. § 8 Abs. 1 ThürFAG;
Jahr 2013 – Einwohner lt. Bevölkerungsfortschreibung auf der Grundlage des ZER (Zentrales Einwohnerregister);
ab 2014 – lt. Bevölkerungsfortschreibung auf der Grundlage des Zensus 2011
- Finanzausgleichsumlage wird im Ausgleichsjahr festgesetzt und im Folgejahr fällig (§ 29 ThürFAG)
Der Anteil der Schlüsselzuweisungen für die Aufgaben der Kindertagesbetreuung (§ 11 Abs. 1 Satz 2 ThürFAG) ist generell für alle Gemeinden
für die Jahre 2016/2017 mit 13,6 %, 2018 bis 2021 mit 20,5 % und 2022 bis 2024 mit 24,3 % bestimmt.
Merkmal
Einheit
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
Einwohner
Personen
2 527
2 487
2 480
2 472
2 453
2 505
2 487
2 482
2 462
2 474
2 471
2 504
Steuerkraftmesszahl
EUR
809 668
885 868
1 138 927
1 202 749
1 238 593
1 278 541
1 365 465
1 552 878
1 719 780
1 880 711
2 019 619
2 091 699
Bedarfsmesszahl
EUR
1 634 642
1 706 839
1 918 832
1 891 623
1 877 691
1 913 822
1 939 148
2 083 388
2 159 329
2 392 315
2 498 061
2 658 801
Schlüsselzuweisung
EUR
659 979
656 777
623 924
551 100
511 279
501 152
458 946
424 408
351 639
409 283
382 754
453 682
Finanzausgleichsumlage
EUR
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