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Gemeinde: Sondershausen, Stadt
▸
Gebietsveränderungen der Gemeinde
▸
Allgemeine Angaben, Zuordnungen
.
Schlüsselzuweisungen der kreisfreien Städte (für Gemeindeaufgaben) und kreisangehörigen Gemeinden
- Angaben zu den Landkreissummen inklusive ausgekämmter Gemeinden
- Einwohner Jahre 2013 bis 2022 zum 31.12. des vorvergangenen Jahres lt. § 30 Abs. 1 ThürFAG; ab 2023 zum 31.12. des vorvergangenen Jahres
bzw. im Durchschnitt des vorvergangenen Jahres sowie der vier davor liegenden Jahre lt. § 30 Abs. 1 i.V.m. § 8 Abs. 1 ThürFAG;
Jahr 2013 – Einwohner lt. Bevölkerungsfortschreibung auf der Grundlage des ZER (Zentrales Einwohnerregister);
ab 2014 – lt. Bevölkerungsfortschreibung auf der Grundlage des Zensus 2011
- Finanzausgleichsumlage wird im Ausgleichsjahr festgesetzt und im Folgejahr fällig (§ 29 ThürFAG)
Der Anteil der Schlüsselzuweisungen für die Aufgaben der Kindertagesbetreuung (§ 11 Abs. 1 Satz 2 ThürFAG) ist generell für alle Gemeinden
für die Jahre 2016/2017 mit 13,6 %, 2018 bis 2021 mit 20,5 % und 2022 bis 2024 mit 24,3 % bestimmt.
Merkmal
Einheit
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
Einwohner
Personen
22 860
22 177
21 907
21 888
22 039
21 974
21 768
21 513
21 290
21 034
21 298
21 317
Steuerkraftmesszahl
EUR
10 430 700
10 818 311
13 659 111
13 291 180
14 342 568
14 478 933
16 255 353
18 514 721
19 995 792
20 319 013
21 583 623
23 435 090
Bedarfsmesszahl
EUR
16 582 432
17 046 015
18 979 217
18 924 797
19 280 737
20 664 124
21 163 934
23 679 928
24 789 701
26 359 249
27 960 251
29 568 427
Schlüsselzuweisung
EUR
4 921 386
4 982 163
4 256 085
4 506 893
3 950 535
4 948 153
3 926 865
4 132 166
3 835 126
4 832 189
5 101 303
4 906 670
Finanzausgleichsumlage
EUR
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