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Gemeinde: Hildburghausen, Stadt
▸
Gebietsveränderungen der Gemeinde
▸
Allgemeine Angaben, Zuordnungen
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Schlüsselzuweisungen der kreisfreien Städte (für Gemeindeaufgaben) und kreisangehörigen Gemeinden
- Angaben zu den Landkreissummen inklusive ausgekämmter Gemeinden
- Einwohner Jahre 2013 bis 2022 zum 31.12. des vorvergangenen Jahres lt. § 30 Abs. 1 ThürFAG; ab 2023 zum 31.12. des vorvergangenen Jahres
bzw. im Durchschnitt des vorvergangenen Jahres sowie der vier davor liegenden Jahre lt. § 30 Abs. 1 i.V.m. § 8 Abs. 1 ThürFAG;
Jahr 2013 – Einwohner lt. Bevölkerungsfortschreibung auf der Grundlage des ZER (Zentrales Einwohnerregister);
ab 2014 – lt. Bevölkerungsfortschreibung auf der Grundlage des Zensus 2011
- Finanzausgleichsumlage wird im Ausgleichsjahr festgesetzt und im Folgejahr fällig (§ 29 ThürFAG)
Der Anteil der Schlüsselzuweisungen für die Aufgaben der Kindertagesbetreuung (§ 11 Abs. 1 Satz 2 ThürFAG) ist generell für alle Gemeinden
für die Jahre 2016/2017 mit 13,6 %, 2018 bis 2021 mit 20,5 % und 2022 bis 2024 mit 24,3 % bestimmt.
Merkmal
Einheit
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
Einwohner
Personen
11 784
11 695
11 746
11 670
11 792
11 661
11 761
11 836
11 831
11 674
11 752
11 738
Steuerkraftmesszahl
EUR
5 153 961
5 381 740
6 550 226
6 807 637
6 997 782
7 248 177
7 493 700
8 287 836
8 751 330
9 252 247
9 542 737
9 675 370
Bedarfsmesszahl
EUR
8 411 979
8 873 758
10 085 527
9 947 611
10 319 984
10 630 275
11 104 140
12 248 057
13 056 144
13 931 716
14 698 594
15 447 251
Schlüsselzuweisung
EUR
2 606 414
2 793 615
2 836 796
2 511 979
2 657 762
2 705 678
2 888 352
3 168 177
3 443 851
3 743 575
4 124 685
4 617 505
Finanzausgleichsumlage
EUR
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