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Gemeinde: Lauscha, Stadt
▸
Gebietsveränderungen der Gemeinde
▸
Allgemeine Angaben, Zuordnungen
.
Schlüsselzuweisungen der kreisfreien Städte (für Gemeindeaufgaben) und kreisangehörigen Gemeinden
- Angaben zu den Landkreissummen inklusive ausgekämmter Gemeinden
- Einwohner Jahre 2013 bis 2022 zum 31.12. des vorvergangenen Jahres lt. § 30 Abs. 1 ThürFAG; ab 2023 zum 31.12. des vorvergangenen Jahres
bzw. im Durchschnitt des vorvergangenen Jahres sowie der vier davor liegenden Jahre lt. § 30 Abs. 1 i.V.m. § 8 Abs. 1 ThürFAG;
Jahr 2013 – Einwohner lt. Bevölkerungsfortschreibung auf der Grundlage des ZER (Zentrales Einwohnerregister);
ab 2014 – lt. Bevölkerungsfortschreibung auf der Grundlage des Zensus 2011
- Finanzausgleichsumlage wird im Ausgleichsjahr festgesetzt und im Folgejahr fällig (§ 29 ThürFAG)
Der Anteil der Schlüsselzuweisungen für die Aufgaben der Kindertagesbetreuung (§ 11 Abs. 1 Satz 2 ThürFAG) ist generell für alle Gemeinden
für die Jahre 2016/2017 mit 13,6 %, 2018 bis 2021 mit 20,5 % und 2022 bis 2024 mit 24,3 % bestimmt.
Merkmal
Einheit
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
Einwohner
Personen
3 654
3 535
3 502
3 463
3 376
3 380
3 363
3 324
3 260
3 214
3 261
3 226
Steuerkraftmesszahl
EUR
1 477 056
1 595 211
2 198 253
2 067 434
2 118 057
2 295 551
2 701 236
3 644 781
4 576 700
5 202 381
4 704 635
3 447 726
Bedarfsmesszahl
EUR
2 207 878
2 242 797
2 489 712
2 396 572
2 353 618
2 449 481
2 576 303
2 728 186
2 836 330
3 024 203
3 214 012
3 272 316
Schlüsselzuweisung
EUR
584 658
518 069
233 167
263 310
188 449
123 144
-
-
-
-
-
-
Finanzausgleichsumlage
EUR
-
-
-
-
-
-
-
110 909
323 943
443 251
233 350
-
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