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Gemeinde: Allendorf
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Gebietsveränderungen der Gemeinde
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Allgemeine Angaben, Zuordnungen
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Schlüsselzuweisungen der kreisfreien Städte (für Gemeindeaufgaben) und kreisangehörigen Gemeinden
- Angaben zu den Landkreissummen inklusive ausgekämmter Gemeinden
- Einwohner Jahre 2013 bis 2022 zum 31.12. des vorvergangenen Jahres lt. § 30 Abs. 1 ThürFAG; ab 2023 zum 31.12. des vorvergangenen Jahres
bzw. im Durchschnitt des vorvergangenen Jahres sowie der vier davor liegenden Jahre lt. § 30 Abs. 1 i.V.m. § 8 Abs. 1 ThürFAG;
Jahr 2013 – Einwohner lt. Bevölkerungsfortschreibung auf der Grundlage des ZER (Zentrales Einwohnerregister);
ab 2014 – lt. Bevölkerungsfortschreibung auf der Grundlage des Zensus 2011
- Finanzausgleichsumlage wird im Ausgleichsjahr festgesetzt und im Folgejahr fällig (§ 29 ThürFAG)
Der Anteil der Schlüsselzuweisungen für die Aufgaben der Kindertagesbetreuung (§ 11 Abs. 1 Satz 2 ThürFAG) ist generell für alle Gemeinden
für die Jahre 2016/2017 mit 13,6 %, 2018 bis 2021 mit 20,5 % und 2022 bis 2024 mit 24,3 % bestimmt.
Merkmal
Einheit
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
Einwohner
Personen
358
337
352
358
359
347
342
341
337
338
337
338
Steuerkraftmesszahl
EUR
580 961
717 709
913 119
1 036 528
991 553
957 416
875 229
877 663
739 997
662 958
584 537
631 939
Bedarfsmesszahl
EUR
228 283
232 027
269 932
288 873
288 082
293 385
286 301
307 428
320 107
345 225
352 971
367 505
Schlüsselzuweisung
EUR
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
Finanzausgleichsumlage
EUR
105 803
145 705
192 956
211 297
198 078
218 670
189 763
178 905
116 738
73 677
44 763
53 782
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