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Gemeinde: Graitschen b. Bürgel
▸
Gebietsveränderungen der Gemeinde
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Allgemeine Angaben, Zuordnungen
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Schlüsselzuweisungen der kreisfreien Städte (für Gemeindeaufgaben) und kreisangehörigen Gemeinden
- Angaben zu den Landkreissummen inklusive ausgekämmter Gemeinden
- Einwohner Jahre 2013 bis 2022 zum 31.12. des vorvergangenen Jahres lt. § 30 Abs. 1 ThürFAG; ab 2023 zum 31.12. des vorvergangenen Jahres
bzw. im Durchschnitt des vorvergangenen Jahres sowie der vier davor liegenden Jahre lt. § 30 Abs. 1 i.V.m. § 8 Abs. 1 ThürFAG;
Jahr 2013 – Einwohner lt. Bevölkerungsfortschreibung auf der Grundlage des ZER (Zentrales Einwohnerregister);
ab 2014 – lt. Bevölkerungsfortschreibung auf der Grundlage des Zensus 2011
- Finanzausgleichsumlage wird im Ausgleichsjahr festgesetzt und im Folgejahr fällig (§ 29 ThürFAG)
Der Anteil der Schlüsselzuweisungen für die Aufgaben der Kindertagesbetreuung (§ 11 Abs. 1 Satz 2 ThürFAG) ist generell für alle Gemeinden
für die Jahre 2016/2017 mit 13,6 %, 2018 bis 2021 mit 20,5 % und 2022 bis 2024 mit 24,3 % bestimmt.
Merkmal
Einheit
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
Einwohner
Personen
413
398
400
392
399
394
398
386
398
395
394
409
Steuerkraftmesszahl
EUR
100 574
108 984
126 121
136 575
142 948
147 660
156 920
171 010
180 474
187 423
195 072
200 270
Bedarfsmesszahl
EUR
261 564
272 940
307 877
292 989
295 692
305 211
328 043
332 216
366 783
372 603
381 882
448 238
Schlüsselzuweisung
EUR
128 791
131 165
145 405
125 131
122 195
126 041
136 899
128 965
149 047
148 144
149 448
198 375
Finanzausgleichsumlage
EUR
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