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Gemeinde: Hermsdorf, Stadt
▸
Gebietsveränderungen der Gemeinde
▸
Allgemeine Angaben, Zuordnungen
.
Schlüsselzuweisungen der kreisfreien Städte (für Gemeindeaufgaben) und kreisangehörigen Gemeinden
- Angaben zu den Landkreissummen inklusive ausgekämmter Gemeinden
- Einwohner Jahre 2013 bis 2022 zum 31.12. des vorvergangenen Jahres lt. § 30 Abs. 1 ThürFAG; ab 2023 zum 31.12. des vorvergangenen Jahres
bzw. im Durchschnitt des vorvergangenen Jahres sowie der vier davor liegenden Jahre lt. § 30 Abs. 1 i.V.m. § 8 Abs. 1 ThürFAG;
Jahr 2013 – Einwohner lt. Bevölkerungsfortschreibung auf der Grundlage des ZER (Zentrales Einwohnerregister);
ab 2014 – lt. Bevölkerungsfortschreibung auf der Grundlage des Zensus 2011
- Finanzausgleichsumlage wird im Ausgleichsjahr festgesetzt und im Folgejahr fällig (§ 29 ThürFAG)
Der Anteil der Schlüsselzuweisungen für die Aufgaben der Kindertagesbetreuung (§ 11 Abs. 1 Satz 2 ThürFAG) ist generell für alle Gemeinden
für die Jahre 2016/2017 mit 13,6 %, 2018 bis 2021 mit 20,5 % und 2022 bis 2024 mit 24,3 % bestimmt.
Merkmal
Einheit
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
Einwohner
Personen
8 272
7 867
7 800
7 681
7 689
7 724
7 802
7 893
8 051
8 038
8 052
8 227
Steuerkraftmesszahl
EUR
4 327 355
4 297 416
5 448 358
5 519 770
5 458 349
5 390 445
5 844 294
6 988 238
7 353 741
7 572 712
7 839 310
8 251 615
Bedarfsmesszahl
EUR
5 616 508
5 654 707
6 311 394
6 172 421
6 235 135
6 513 052
6 748 659
7 483 863
8 081 594
8 669 925
9 237 739
9 998 019
Schlüsselzuweisung
EUR
1 031 322
1 085 833
690 429
522 121
621 429
898 085
723 492
396 500
582 283
877 770
1 118 743
1 397 123
Finanzausgleichsumlage
EUR
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